Muss ich den Artikel eu ebay zurücknehmen wegen diesem fleck?
Ich habe ihn als gebraucht verkauft mit Bildern. Habe geschrieben: kaum gebraucht, fast neuwertig. Ok , der Fleck ist mir nicht aufgefallen. Auf den Bildern sah man ihn nur ganz leicht. Icj finde es nicht gerade schlimm.
Rücknahme ist auch ausgeschlossen. Muss ich den Schuh wieder zurücknehmen?
6 Antworten
Du kannst den Schuh auf Deine Kosten auch reinigen, Versandkosten zu Deinen Lasten. Du bist ganz klar in der Sachmangelhaftung:
Aber, wie Du in einem Kommentar schreibst, hat der Käufer per Paypal gezahlt. Dann wird er darüber einen Fall eröffnen "Ware nicht wie beschriebe" und dann kannst Du Geld und Ware hinterherlaufen.
Sobald ein Artikel nicht wie beschrieben ist, musst du auch als Privatverkäufer zurücknehmen. Fast neuwertig stimmt mit dem Fleck natürlich nicht.
Entweder du kommst mit einem Preisnachlass entgegen oder du nimmst die Schuhe zurück. Du müsstest allerdings auch das Rückporto bezahlen. Der Käufer ist in so einem Fall immer so zu stellen, als wenn der Deal nie stattgefunden hätte.
Du kannst ja dann versuchen den Fleck selbst zu entfernen und dann stellst du neu ein. Probiere es mit Gallseife (aber nicht die flüssige). Fleck anfeuchten, Seife anfeuchten und auf dem Fleck anbringen. Dann etwas einwirken lassen und feucht abreiben. Sollte dann weg sein.
Durch den Fleck ist er nicht auf einmal häufig verwendet oder stark abgenutzt. Das ist noch im Rahmen würde ich sagen.
Verkäufer finden sowas nie schlimm und für Käufer ist sowas immer ein großes Drama.
Mir fällt der Fleck sofort ins Auge.
Man müsste die Anzeige sehen um das zu bewerten.
Mit Privatverkauf gibt es sowieso keine Rücknahme. Aber Gewährleistung. Wenn du was ausschließen willst, dann die.
Dass ein Artikel wie beschrieben sein muss, steht außer Frage.
Die Gewährleistung hilft bei unbekannten Mängeln die bei Übergabe vorlagen. Bei einem Kauf vom Händler gibt es eine Beweislastumkehr die ersten 6 Monate, das heißt dass bei Mängeln davon ausgegangen wird dass sie schon bei der Übergabe vorgelegen haben und der Verkäufer hier das Gegenteil beweisen muss. Nach den 6 Monaten muss der Käufer beweisen dass der Mangel schon bei Übergabe vorlang.
Bei einem Privatverkauf gibt es keine Beweislastumkehr, da ist der Käufer von Anfang in der Nachweispflicht. Von daher ist ein vergessener Gewährleistungsausschluss auch kein Drama.
Die Gewährleistung läuft 24 Monate. Kann bei gebrauchten Artikeln auf 12 Monate reduziert werden, dies muss aber kommuniziert werden (also in der Artikelbeschreibung stehen). Privatverkäufer können die Gewährleistung komplett ausschließen.
Bei arglistig verschwiegenen Mängeln greift ein Ausschluss nicht.
Genau das habe ich doch geschrieben, nur mit weniger Worten. Die 12 Monate Gewährleistung die du meinst, die gelten bei gebrauchter Ware von gewerblichen Verkäufern. Bei privaten wäre sie ohne Ausschluss 6 Monate.
Wie hat der Käufer bezahlt, per Überweisung oder per PayPal?
Tja:
Dann wird PayPal diese Entscheidung für Dich treffen, sobald der Käufer bei PP einen Käuferschutzfall eröffnet.
Und ich kann Dir mit 99%iger Sicherheit vorhersagen, dass dieser Fall nicht für Dich entschieden wird.
Es ist nicht unbedingt das Cleverste, als Verkäufer freiwillig Paypal anzubieten...
Dann würde ihm sowieso Paypal ungefragt das Geld zurück erstatten. Als Verkäufer sollte man bei Ebay kein Paypal anbieten, da wird von Käuferseite her viel zu viel Schmu getrieben.
Selbst wenn man die Gewährleistung ausschließt, so hat der Artikel genau wie beschrieben zu sein. Die Gewährleistung betrifft ja eigentlich nur, dass kein Käufer innerhalb von 6 Monaten bei einem gebrauchten Artikel kommen und sagen kann, da ist jetzt was kaputt.
Da haben sich schon viele private Verkäufer vertan, in dem sie gemeint haben, sie hätten doch die Gewährleistung ausgeschlossen. Jeder Mangel muss beschrieben werden.