Landratswahl, Bürgermeisterwahl, Kommunalwahl Unterschied?

4 Antworten

Die staatliche Verwaltung und Gebietshoheit ist mehrstufig aufgebaut.

Die kleinste eigenständige Einheit sind die Gemeinden. Je nach Bundesland können ggfs. mehrere Gemeinden zu einem Amt, einer Samtgemeinde oder einer Verbandsgemeinde zusammengefasst werden, wobei das Amt im Gegensatz zur Verbandsgemeinde und Samtgemeinde tatsächlich nur eine Verwaltungseinheit ist (also keine politischen Entscheidungen treffen kann).
Darüber gibt es den Landkreis, darüber das Bundesland und schließlich die Bundesrepublik Deutschland.

Ein Bürgermeister ist Verwaltungschef der Stadt oder Gemeinde - wobei ehrenamtliche Bürgermeister meist nicht direkt vom Bürger gewählt werden. D.h., der Bürger wählt im Zuge der Kommunalwahl den Stadt- oder Gemeinderat. Der Stadt- oder Gemeinderat konstituiert sich dann im Anschluss und wählt den Bürgermeister. Bei hauptamtlichen Bürgermeistern ist es hingegen häufig so, dass diese direkt vom Bürger gewählt werden.

Der Landrat ist als oberster Verwaltungsbeamter sozusagen der Chef des Landkreises. Dieser wird, je nach Bundesland, entweder direkt vom Bürger gewählt oder aber indirekt, indem der Bürger den Kreistag wählt und der Kreistag wiederum den Landrat.

Sowohl die Gemeinde- als auch die Landkreisebene wird als "kommunal" bezeichnet. Unter "Kommunalwahl" versteht man allerdings in der Regel die Gemeindewahlen, wobei die Kommunalwahlen eigentlich zwei verschiedene Wahlen bezeichnet, nämlich die Gemeindewahl und die Kreiswahl, die meistens auch parallel stattfinden (man bekommt dann am Wahltag zwei Stimmzettel ausgehändigt - je einen für die Gemeinde- und die Kreiswahl).

Landrat ist ein Verwaltungsposten.
Bürgermeister sowas wie Zampano einer Gemeinde.
Beide sind eher Subalterne.

Kommunal ist ein Gemeindeparlament, die einen Bürgermeister "einhegen".

Bei Bürgermeisterwahlen wird der Bürgermeister gewählt.

Bei Landratswahlen wird der Landrat gewählt.

Bei Kommunalwahlen wird die Gemeindevertretung gewählt. In unterschiedlichen Bundesländern haben die unterschiedliche Namen, zum Beispiel Stadtverordnetenversammlung oder Gemeinderat, ist aber alles dasselbe. Sowas wie der Bundestag, nur für eine Stadt (und entsprechend kleiner).


leonhgg 
Beitragsersteller
 20.07.2023, 02:22

Also gibt es insgesamt 6 Wahlen (Bund, Land, Europa, Bürgermeister, Landrat, Kommunal)?

Mugua  20.07.2023, 02:26
@leonhgg

Nein.

Europa, Bund und Land gibt es für jeden.

Wenn du in einer kreisfreien Stadt wohnst, dann hast du zusätzlich eine (Ober-) Bürgermeisterwahl und eine Kommunalwahl.

Wenn du in einer Gemeinde in einem Landkreis wohnst, hast du Bürgermeisterwahl, Kommunalwahl, Landratswahl und Kreistagswahl.

Je nach Bundesland können dann noch solche Sachen wie Ortsvorsteher, Ortsbürgermeister oder ähnliches dazukommen.

soisses  20.07.2023, 02:48
@leonhgg

Nein, Landrat und Bürgermeister sind Verwaltungsposten, letztlich weisungsgebunden.
Länder sind rechtlich autonome Staaten, eingeschränkt durch die Bundestreue.
Die Länder zusammen bilden den Bundesstaat.

Europa ist kein Staat, wird auch so schnell keiner werden, ein Homunkulus.
Die Nationalstaaten innerhalb Europas sind souverän, eigenständig.

Bei der Landtagswahl wird Chef eines Landkreises gewählt der eher weniger Macht hat und bei der Bürgermeisterwahl der Bürgermeister

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