Lady vom Ordnungsamt Fotografiert mich, darf sie das?
Darf mich eigentlich eine nett ausgedrückt Freundliche Dame vom Ordnugsamt Fotografieren, bin aus einer Fußgänger Zone (Lieferverkehr 17-10 uhr frei) wo ein Parkplatz ist für Anlieger und die hat mich halt Fotografiert und kein Bock das da jetzt was kommt, kann ich mich dagegen wehren? und wenn nein was erwartet mich an strafe?
War mit einem Motorrad dort zum Perso abholen, mein Fahrlerer hat mal gesgat wenn dort Anlieger steht, muss ich ein Anliegen haben und das hatte ich ja zu dem Zeitpunkt
6 Antworten
Natürlich darf sie dich fotografieren, und schon 10x wenn sie vom Ordnungsamt ist.
Aber ich hätte sie halt direkt mal gefragt, warum du fotografiert wirst...
Wenn da ein Schild war mit Anlieger frei ohne zeitliche Angabe, würde ich das Schild fotografieren und wenn du Post bekommst, das als Rückantwort schicken. Und dir irgendnen Wisch ausstellen lassen, dass du dort warst zum Perso abholen.
Im blödesten Fall kriegste halt dann die Erklärung, dass dein Einspruch nicht zulässig ist und sie erklären dir warum....
Hallo
ja, vor allem wenn es um eine Dokumentation für denn Dienst handelt. Viele Städte machen Parkraumüberwachung oder Servicedienstleistungen mit spezielen Tablets mit Fotofunktion. Diese sind "Gerichtssicher" also Beweisskräftig.
Hallo
im öffentlichen Raum darf seit 1871 in Deutschland jeder "alles" fotografieren/abbilden/ablichten/filmen und natürlich auch Personen.
Ein Fotoreporter/Journalist oder Vertretter des Staats darf sogar noch "mehr" wenn das Anliegen höherwertiger ist als die Privatsphäre oder gesellschaftlich relevant
Hallo
wie soll das denn funktionieren soll man dann beim Fotografieren um Personen rumfotografieren oder denn Stinkefinger in die Optik halten um die Personen abzudecken. Was man nicht darf ist puplizieren ohne die Persönlichkeitsrechte abzuklären aber das gilt auch schon seit 1871.
Solange ich nicht pupliziere darf ich im öffentlichen Raum der DACH Staaten von der "Normalperspektive" aus alles und jeden fotografieren.
Hast du schon mal Zeitungen am Kiosk angesehen oder Illustrierte oder welche der zig Millionen Bilder auf Facebook oder Instagram zeigt Personen mit Balken, verpixelt oder Maskierung ?
Was man nicht darf ist puplizieren ohne die Persönlichkeitsrechte abzuklären aber das gilt auch schon seit 1871. Dann ist ja alles gut , und die Politesse , behält das Foto für sich !
Hallo
natürlich nutzt die Politese das Bild im Dienstgebrauch oder Dienstintern. Das Bild ist auch auf dem Dienstgerät auf einem WORM Drive bzw dem Dienstserver hochgeladen und wird nach einiger Zeit automatisch gelöscht.
Zu was sollte Sie das Bild "privat" verwenden oder gar "puplizieren" das macht der Dienstherr und wenn der pupliziert sind die Personlichkeitsrechte "abgeklärt" bzw nicht existent/relevant.
Wenn ich vor Covis in der Stadt einkaufen war wurde ich bestimmt zig mal von Smartphonehaltern absichtlich oder unabsichtlich fotografiert/gefilmt man sieht mich bestimmt auf Webseiten aber wo ist das Problem ?
Naja, bin ja rausgefahren nach dem Parken bzw 5 min Stehen
Hallo
nun ja es gibt ja die Bildokumentation mit Geodaten und Zeitstempel. Irgendjemand im Ordnungsamt oder bei einem externe Dienstleister wird jetzt rechcherchieren ob das Kennzeichen zu einem Anlieger gehört bzw denn Halter ermitteln. Dann kommt der Anhörungsbogen wo du denn Sachverhalt erklären kannst. Im Anhörungsbogen bekommst du auch denn "Tatvorwurf" oder eine OWI Anzeige mitgeteilt.
okay, und wenn ich zahlen muss, was muss ich zahlen und mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?
kannste gegen vor gehen solche parkplätze müssen durch eine kette abgesperrt sein
du musst dich lediglich entfernen, wenn dich jemand drum bittet
Meinst du eine Politesse ?
Ja das darf sie .
Wenn es um eine Strafverfolgung (Ordnungswidrigkeit) geht darf sie dich fotografieren. Machen ja Blitzer auch.
Ja darf sie, ob dir was droht hängt davon ab ob du zum Lieferverkehr gehört oder nicht.
Naja mit einer Suzuki GSX-R125 wirds schwer was zu liefern xD
Wenn du dann nicht dort wohnst gehen dir schnell die Argumente aus.
Naja, Anlieger heißt ja das ich ein Anliegen habe und mein Anliegen war es meinen Perso abzuholen
Als Anlieger darfst du den Parkplatz nutzen, den Weg zum Parkplatz aber nur als Lieferfahrer zwischen 17 und 10 Uhr ;)
Also kann ich mich dagegen wehren? nice, wenn ich die nochmal seh und nichts Falsch gemacht habe frag ich se mal ob se mir wieder nh Knöllchen reindrücken will hehe
Nein, Anlieger sein und ein Anliegen haben sind verschiedene Dinge.
So ist es ! Hab schon hunderte von solchen Anzeigen , Durchfahrt verboten ( Anlieger frei ) ! Alle eingestellt ! :)
Nein. Man kann auch jemandem etwas liefern oder jemanden besuchen, der Anlieger ist. Wenn man aber, um den Parkplatz zu erreichen, in eine Fußgängerzone einfahren muss, dann ist das ein wenig was anderes. Du darfst generell nicht in eine Fußgängerzone einfahren - da kannst Du noch 100mal Deinen Perso abholen wollen und "ein Anliegen haben".
(Lieferverkehr 17-10 uhr frei) , 3: 15 Uhr , werte ich mal als 15:15 !
Ganz genau. Also von 17 Uhr nachmittags bis um 10 Uhr früh am Folgetag. Da ist 15:15 nunmal nicht drin. Ansonsten hätte auf dem Schild stehen müssen 10 bis 17 Uhr.
Ist für die Frage aber völlig irrelevant. Er ist kein Lieferant.
War mit einem Motorrad dort zum Perso abholen , dazu muß er seine Unterschrift liefern ! :) Anliegen !
Ich weis , kann man aber unendlich so weiterführen ! :) Hab auch immer viel Spaß mit den Ordnungsämtern !
Das Fahrzeug ja !