Ladendiebstahl und 100€ Strafe gezahlt, jetzt jedoch trotzdem anzeige?

9 Antworten

Das Problem ist das du es bezahlt hast. Hättest vertraglich abmachen sollen das mit Bezahlung von der "Bearbeitungsgebühr" von einer Anzeige abgesehen wird oder sonst die Zahlung verweigern. Jetzt kannst du natürlich Einsprache erheben und sagen du wurdest vom Sicherheitspersonal unter Druck gesetzt und genötigt etwas zu unterschreiben und zu bezahlen was du nicht wolltest. Eventuell eine Gegenanzeige machen.

Nein, die 100 € sind sofortiges "Strafgeld des Ladens (rechtlich aber imho so nicht zulässig so nebenbei wenns als Bearbeitungsgebühr verkauft wurde)".

Und die haben nichts damit zu tun ob noch Anzeige erstattet wird oder nicht.

Sind die 100€ nicht dafür gedacht dass dafür von einer Anzeige abgesehen wird?

Die 100 € sind in der Regel eine Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr seitens des Geschäfts.

Die Anzeige die strafrechtliche Konsequenz, das ist unabhängig voneinander.

Ja, die Anzeige ist unabhängig von der Klaugebühr.

Nein, ein Diebstahl wird grundsätzlich zu Anzeige gebracht (mit ganz wenigen Ausnahmen).

Die 100 Euro sind eine sogenannte Vertragsstrafe als Entschädigung für das Unternehmen.

Manche berechnen nur den Warenwert, andere schlagen 100 Euro hinzu.