Ladendiebstahl und duales Studium?

3 Antworten

Guten morgen Patrick!

Es war jetzt nicht vorteilhaft, aber es wird höchstwahrscheinlich nichts passieren!

Du hast mitgeteilt dass du beim 1. mal 12 Jahre alt warst. Mit 12 Jahren bist du nicht Strafmündig, folglich dürfte die Staatsanwalt hierüber keine Kenntnis haben, wenn überhaupt hat das Jugendamt Kenntnis darüber. Es war somit heute das "erste Mal". Das Verfahren wird der Staatsanwalt höchstwahrscheinlich einstellen und auf den Weg der Privatklage verweisen (was aber niemand in Kauf nimmt).

Einen Eintrag im Führungszeugnis wirst du erst bei einer Verurteilung zu 90 oder mehr Tagen Freiheitsstrafe oder Tagessatz bekommen. Da du 18 bist und somit Heranwachsender bist, könnte das Verfahren auch auch nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden (es ist jedoch nahezu ausgeschlossen dass es überhaupt zu einer Anklage kommt.

Abschließend der Fall, dass es doch zu einem Eintrag kommt (der aber eigentlich ausgeschlossen ist). Die meisten Arbeitgeber fordern kein Führungszeugnis ein, Hochschulen ohnehin nicht.

Also Tief durchatmen und falls du einen Schokoriegel gestohlen hast: Zurücklehnen und entspannt Reinbeisen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Patrick2024791 
Beitragsersteller
 20.10.2024, 00:31

Kriege ich von der Polizei keine Geldstrafe? Weil der Ladendetektiv hat gesagt, ich kriege eine Anzeige

Hookah06  20.10.2024, 07:02
@Patrick2024791

Guten Morgen. Die Polizei ist nicht dafür da, über Schuld oder Unschuld zu entscheiden. Es kann sein dass der Staatsanwalt einem Strafbefehl erlässt, das ist aber höchst unwahrscheinlich. Das landet zu 99,997% im Papierkorb.

Patrick2024791 
Beitragsersteller
 20.10.2024, 08:34
@Hookah06

Weil jemand hat geschrieben, dass ich eine Geldstrafe bis zu 200€-400€ bekomme. Hoffe das wird nicht passieren

Hookah06  20.10.2024, 09:03
@Patrick2024791

Derartige Pauschalantworten sind Unfug. Geldstrafe werden in Tagessätzen bemessen (Sprich, dein Tageseinkommen). Sofern dieses nicht bekannt ist, kann niemand eine Aussage darüber treffen.

Angenommen den Fall, es kommt wirklich zu einer Verhandlung (was aber eigentlich ausgeschlossen ist), so könnte auch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Hierbei kommen andere Maßnahmen in Betracht (vgl. Zuchtmittel). Beispielsweise kann es zu einer Ermahnung durch den Richter kommen.

Zivilrechtlich kann jedoch eine Vertragsstrafe durch den Händler geltend gemacht werden. Dieses beträgt meist nur 50-100€. Diese Strafen wurden jedoch von Gerichten regelmäßig als Unzulässig betrachtet, da diese nicht im Verhältnis zum entstandenen Schaden standen.

Somit, keine Angst!

Patrick2024791 
Beitragsersteller
 20.10.2024, 15:10
@Hookah06

Ich musste dem Laden 75€ zahlen für Diebstahl. Also werden keine weitere Kosten auf mich zukommen?

Bei einem Wert unter 10 € stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren meist wegen Geringfügigkeit ein - vorausgesetzt, dass bei dem geringen Betrag überhaupt eine Strafanzeige gestellt wird.

Der Laden, in dem du geklaut hast, kann allerdings zivilrechtlich von dir den Wert und ggfs. auch entstandene Kosten einfordern.

https://www.ladenbau.de/ratgeber/ladendiebstahl-welche-anzeigen-drohen-wann/#Wann_kommt_Post_bei_einem_Ladendiebstahl-Vorfall

Allerdings solltest du ab sofort deine Finger lieber bei dir behalten, denn beim nächsten Mal giltst du garantiert als Wiederholungstäter. Bei einer Verurteilung kommt es zu einem entsprechendem Eintrag ins Führungszeugnis und das kann für ein Unternehmen, das dich als Ingenieur einstellen soll schon relevant sein.

Das interessiert eine Uni und Arbeitgeber nicht, solange es nicht Jobrelevant ist.


Patrick2024791 
Beitragsersteller
 19.10.2024, 01:45

Aber beim dualen Studium arbeite ich doch bei einem Unternehmen. Fragen die da nicht nach meinem Führungszeugnis?

TK1138  19.10.2024, 01:58
@Patrick2024791

Das kommt auf das Unternehmen und die Stelle an. Ein Unternehmen darf das Führungszeugnis nicht grundlos anfordern, wenn es für die Stelle nicht von Relevanz ist. Bei meinem dualen Studium bei einem Dax Unternehmen musste ich auch kein Führungszeugnis einreichen