Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen?
Guten Tag!
Ich bin kurz davor den Kauf eines Autos abzuschließen , das aber 3,5 Stunden von mir entfernt ist. Das Auto ist noch angemeldet, deswegen kann es ohne Probleme Probegefahren werden. Der Besitzer möchte es aber erst nach dem Abschluss des Kaufvertrages abmelden lassen. Dazu braucht er ja die Fahrzeugpapiere.
Für den Transport zurück hat er gesagt, dass ich mir Überführungskennzeichen besorgen soll, die man ohne Papiere kriegen kann. Auf der Internetseite von meiner Behörde gibt es aber nur Informationen zu Kurzzeitkennzeichen, für die Ich die Fahrzeugpapiere brauche. Der Verkäufer meint aber dass mit den Überführungkennzeichen es trotzdem ohne die Papiere geht. Ich hab bei der Behörde mehrmals angerufen um nachzufragen aber da geht leider niemand rein.
Gibt es diese Überführungskennzeichen überhaupt? Ich müsste mich nämlich sonst drei mal auf dem Weg machen:
ein mal für die Probefahrt, dann um die Papiere abzuholen nachdem er es abgemeldet hat und dann noch ein mal um das Auto abzuholen. Wenn ich das so mache, brauche ich ja garkeine Kurzzeitkennzeichen und kann das Auto ja direkt anmelden.
(Der Verkäufer ist leider nicht damit einverstanden, mich auf seinen Schildern nach Hause fahren zu lassen)
Ich bin Fahranfängerin und kenne mich mit der Zulassung sehr wenig aus, bitte hilft!
MfG,
H. Breitbach
5 Antworten
Nach dem Gesetz sind es Kurzzeitkennzeichen. Viele Bürger nennen Sie auch Überführungskennzeichen.
Der Verkäufer sollte sich erstmal bei seiner Kfz-Zulassungsbehörde "richtig" informieren oder im Internet!
Nach § 16 a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV ist die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens nur bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen oder bei Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraumes - möglich.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html
Die Vorlage mindestens einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief ist ebenfalls erforderlich. Außerdem benötigst Du die eVB-Nr. deiner Versicherung (Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen) und den Hauptuntersuchungsbericht. Solle die Hauptuntersuchung bereits abgelaufen sein, könnte die für den Standort des Fahrzeuges örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde ein Kurzzeitkennzeichen zuteilen. In diesem Fall müsstest Du auf dem nächsten Wege (grundsätzlich) innerhalb des Zulassungsbezirkes beim TÜV oder DEKRA oder GTÜ eine Hauptuntersuchung durchführen lassen.
Ein Kurzzeitkennzeichen könntest Du in diesem Fall nur vor Ort beantragen, wenn das Fahrzeug unmittelbar davor außer Betrieb gesetzt wird.
Achtung: Die Umschreibung des Fahrzeuges auf deinen Namen wäre auch bei deiner zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde möglich, wenn Du die amtlichen Kennzeichen übernehmen würdest. Wenn Du allerdings die örtlichen Unterscheidungskennzeichen beantragen möchtest, wäre die Vorlage der aktuellen Kennzeichenschilder zwecks Entstempelung erforderlich. Danach könntest Du dass Fahrzeug beim Verkäufer theoretisch auch abholen. In diesem Fall wäre der Aufwand mir allerdings zu hoch!
Kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen ist eins. Die bekommst du auch gegen Vorlgae der Fahrzeugpapiere als Kopie. HU-Bericht nicht vergessen. Ferner bekommst du sie auch nur, wenn das Fahrzeug schon abgemeldet ist.
Eine 3,5 Stunden Fahrt ins Ungewisse ist doch Blödsinn für einen läppischen Gebrauchtwagen. Zumal du nicht mal Ahnung von Autos hast.
Suche dir ein anderes Fahrzeug in deiner näheren Umgebung. Das macht Sinn. Wenn möglich auch von einem Gebrauchtwagenhändler. Dort bekommst du dann auch noch die gesetzliche Gewährleistung.
dass ich mir Überführungskennzeichen besorgen soll, die man ohne Papiere kriegen kann
gibt es keine, wenn reichen bei manchen Zulassungsstellen auch Kopien, nachfragen
Damit du die Kennzeichen kriegst brauchst du ne gültige tüv Bescheinigung. Ich verstehe aber auch den Verkäufer nicht. Wenn er das Auto doch abmeldet, kann er dir auch gleich die überführungskennzeichen holen, die verlieren eh nach 5 Tagen die Gültigkeit, von daher kann ihm nix passieren.
Lass dir die Papiere nach Abmeldung geben. Melde das Auto an und hole es ab. Ist billiger als wenn man sich Kurzzeitkennzeichen holt.