Kurzarbeit und Unterhaltsvorschuss?
Ich beziehe Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt für meine beiden Kinder. Nun wird mein Betrieb Kurzarbeit anmelden. Habe ich trotzdem Ansoruch auf Unterhaltsvorschuss?
5 Antworten
Solange du / ihr dann nicht zusätzlich auf Sozialleistungen ( ALG - 2 / Hartz - lV / Sozialgeld für Kinder unter 15 Jahren ) vom Jobcenter angewiesen wärt, würde die Höhe deines Einkommens für das UVG - nicht relevant sein, würdest du also weiterhin für sie bekommen.
Würdet ihr aber auf zusätzliche Leistungen vom Jobcenter angewiesen sein, dann würde dein Einkommen nur dann nicht relevant sein, wenn deine Kinder noch unter 12 Jahre alt wären.
Sonst bräuchtest du ein Mindesteinkommen von monatlich 600 € Brutto oder das jeweilige Kind müsste soviel Einkommen haben, dass es keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen hätte, seinen Bedarf also selber decken könnte.
Ja, weil das Kurzarbeitergeld wird ja kaum höher sein als Dein bisheriges Einkommen.
Wäre es nicht am einfachsten dort gezielt nachzufragen??
Wenn du noch die Einkommensgrenze, die vorraus gesetzt ist, erreichst, dann ja
das hat doch nix miteinander zu tun?
der würde nur auf h4 angerechnet
Hallo, ist es nicht so, dass der Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, wenn der eine Elternteil alleinerziehend ist und der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt? habe ich da irgendwo einen Denkfehler? Danke
Ja sowohl als auch. Ich zbsp bekomm UVG, als Aufstockung. Aber dennoch ist bei UVG eine Mindeseinkommensgrenze gesetzt.
Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.
Bei UVG gibts eine Mindeseinkommens Grenze, fällt man darunter, gibts kein UVG mehr