Künstler verkauft bei etsy und redbubble eigene Bilder als Prints, bietet Auftragsarbeiten an, verkauft Grafiken u. KI-Art. Besser freischaffend oder Gewerbe?

3 Antworten

Gewerberechtlich ist die Sache klar:

Du musst für den Verkauf ein Gewerbe anmelden.

Steuerrechtlich kommt es hier ein wenig drauf an, jedoch dürfte "KI-Kunst" der sog. Kneckbreaker sein und dir alles gewerblich werden lassen.

Aber der Reihe nach

Ich weiß nicht wo es dauerhaft hingeht, ob ich vom Verkauf von Originalen und Prints genug verdienen kann.

Das wäre Kunst und damit ein Freier Beruf

Ich will eigentlich auf jeden Fall Auftagsarbeiten für Illustrationen anbieten

Das wäre denn gewerblich.

Alle anderen Tätigkeiten, die nicht in § 18 Abs. 1 EStG aufgeführt sind oder zu den "ähnlichen Tätigkeiten" zählen, sind gewerblich, wenn sie nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören. Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

Einen der aufgeführten Berufe führst du nicht aus, du bist bestenfalls künstlerisch tätig. Nach Auffassung der Rechtsprechung wird das Wesen der Kunst als eigenschöpferische Leistung gesehen, in der sich eine individuelle Anschauungsweise und besondere Geltungskraft widerspiegelt, und die eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht.

Sofern also die Beauftragung nicht die eigenschöpferische Leistung beschränkt bzw. ein konkretes Vorgehen/einen konkreten Kundenwunsch vorgibt, können solche Auftragsarbeiten dem Grunde nach als künstlerische, mithin selbständige Tätigkeiten angesehen werden - sofern es sich nicht um Gebrauchskunst handelt.

Es kommt hierbei also nur darauf an was du genau verkaufst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Wickerman445 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 10:28

Ich könnte notfalls auf die KI-Kunst verzichten. Aber ob ich ohne Auftragsarbeiten mit Vorgaben auskommen? Eher nicht.

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Planlos geht der Plan los

Ein „Plan“ beschreibt deine angestrebten Ziele und den Weg dorthin. 

Du schreibst:

melde mich gerade bei Elster an um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu bekommen.

Ich sehe überhaupt keinen Grund, weshalb du dich jetzt schon mit dem Finanzamt beschäftigen müsstest.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, bist du Künstler.

Ich will als Maler oder wenigstens Zeichner arbeiten

Eine Gewerbeanmeldung oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse sind richtig und wichtig. Aber ist davon die die kreative Schaffenskraft eines Künstlers abhängig?

Ich nehme an, du hast Kunst oder etwas vergleichbares studiert. Wann hast dein Studium beendet und welche Art Kunst hast du bis heute hauptsächlich gemacht?

Du schreibst:

Ich weiß nicht wo es dauerhaft hingeht, ob ich vom Verkauf von Originalen und Prints genug verdienen kann. 
 Ich will eigentlich auf jeden Fall Auftagsarbeiten für Illustrationen anbieten auf Fiver.de und so, richtige Gemälde aber auch bis hin zu Grafiken evtl., je nachdem was läuft auch

Wer sind deine Auftraggeber für Illustrationen, Gemälde und Grafiken?

Für wie viele Auftraggeber hast du bereits gearbeitet?

Kommen zufriedene Kunden nicht immer mal wieder auf einen zurück, wenn es etwas zu tun gibt?

Angenommen, du sollst ein Gemälde malen. Muss der Auftraggeber auf jeden Fall bezahlen, oder nur, wenn ihm das Bild am Ende auch tatsächlich gefällt?

 Ich will auch ein paar Sachen als Print für Shirts verkaufen oder selbst auf Etsy und so auch Shirts und mauspads anbieten.

Mir fällt auf, dass du alles mögliche willst, aber leider nie konkret sagst, was du bisher tatsächlich gemacht hast.

Tipp:

Mach lieber eine Sache gut, als viele mittelmäßig

Muss ich ein Gewerbe anmelden oder gehe ich als freischaffender Künstler durch?
Ist das überhaupt besser bei Kleinunternehmerregelung?
Man spart glaube ich ein paar Steuern mehr, sicher bin ich nicht, weil als Kleinunternehmer zahlt man eh nicht viel. 

Wissen ist besser als glauben!

Google-Tipp: Kleinunternehmer

Das hätte bereits, um dich zuverlässig informieren zu können.

Dann hättest du auch gewusst, dass dir der oben erwähnte Elter-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Bezug auf die Kleinunternehmerregelung nichts bringen kann.

Von der Umsatzsteuer befreit kann nur werden, der auch umsatzsteuerpflichtig ist. Das macht Sinn, oder?

Die Voraussetzung zur Umsatzsteuerpflicht, ist jedoch eine Gewerbeanmeldung.

Was ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist eine gesetzliche Vereinfachungsregelung für Unternehmen mit nur geringen Umsätzen. Dabei wird auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet.

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Was+ist+die+sogenannte+Kleinunternehmerregelung_

Und ich habe gehört die Künstlersozialkasse macht einen nur fertig.
Ich habe einige Artikel gelesen und bin nur noch verwirrt
Jmd. Der selber. Künstler war hat mir geraten besser ein Gewerbe anzumelden
aber soweit ich weiß versuchen die meisten leute um jeden Preis freischaffend zu bleiben.

Mein Vorschlag:

Bevor du irgendetwas anmeldest, ohne zu die Zusammenhänge zu verstehen, lass es lieber.

Womit verdienst du momentan dein Geld?

WICHTIG zu wissen:

Solltest du in irgendeiner Form Unterstützung vom Amt erhalten und ein Gewerbe anmelden, kann das bittere Konsequenzen haben. Völlig egal, ob du etwas verdienst oder nicht.


Wickerman445 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 13:45

ich glaube kaum dass ich als künstler mit einzelstücken genug vedienen könnte. es scheint logisch wie alle auf etsy und redbubble prints zu verkaufen.

wenn die kleinunternehmerregelung beim freiberufler sinnlos ist wieso gibt es sie dann?

ich bin ganz neu im Kunstbereich aber ich glaube langsam reichts um Prints und evtl. auch originale zu verkaufen.

Ich habe meinen Job vor ein paar Monaten aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben. Müsste mir vom Amt her aber was ähnliches suchen was besser passt. hab statdessen voll auf den Kunstbereich gesetzt. homepage hab ich schon fast fertig.

ich werde es nicht lieber lassen und weiter Aebeitssklave sein.

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heurekaforyou  17.07.2024, 19:02
@Wickerman445

Vielen Dank für dein Feedback.

Mein Problem ist, dass dein Aussagen unterschiedlich sind und es dadurch nicht leicht ist, sich orientieren zu können.

Beispiel:

Du schreibst:

ich glaube kaum dass ich als künstler mit einzelstücken genug vedienen könnte. es scheint logisch wie alle auf etsy und redbubble prints zu verkaufen.

Kurz danach lese ich dann:

ich bin ganz neu im Kunstbereich aber ich glaube langsam reichts um Prints und evtl. auch originale zu verkaufen.

Wenn du ganz neu im Kunstbereich bist, frage ich mich welche Fähigkeiten du dir in der kurzen Zeit aneignen könntest, um dich selbst als Künstler zu bezeichnen.

wenn die kleinunternehmerregelung beim freiberufler sinnlos ist wieso gibt es sie dann?
KLARTEXT STATT SMALLTALK

Dir wurde mehrfach erklärt um was es geht. Wenn du das ignorierst, ist das ganz alleine deine Sache.

Noch Mal zum Mitschreiben!

Freiberufler oder Kleingewerbe – Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, musst du diesen Unterschied verstehen.

In Deutschland gibt es eine wichtige rechtliche Unterscheidung zwischen zwei verschiedenen Arten selbständiger Tätigkeit.

Was ist ein Freiberufler?

Freiberufler sind Selbstständige in einer:

  • wissenschaftlichen Tätigkeit
  • künstlerischen Tätigkeit
  • literarischen Tätigkeit
  • Lehrtätigkeit
  • pädagogischen Tätigkeit

In Deutschland hat jede dieser Tätigkeiten (bzw. Berufe) eine gesetzliche Definition.

Was ist ein Gewerbe?

Als Gewerbe gelten alle selbstständigen Berufe, die nicht den freien Berufen zuzuordnen sind, und wer sie ausübt, gilt als Gewerbetreibender bzw. (Einzel-)Unternehmer. Der Betrieb eines Kaufmanns wird oft auch als „Handelsbetrieb“ bezeichnet.

Hast du diese Unterscheidung jetzt verstanden?

Freiberufler oder Kleingewerbe haben überhaupt nichts miteinander zu tun.

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Ob Gewerbe oder Freischaffend, musst du mit dem Finanzamt abklären. An deiner Stelle würde ich das persönliche Gespräch suchen.
Wenn du freischaffend bist, benötigst du kein Gewerbe und auch keine Kleingewerberegelung.


Geochelone  17.07.2024, 10:28

Ich kann nur empfehlen, die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung nicht mit dem Finanzamt, sondern mit dem Gewerbeamt zu klären. Wie das Finanzamt dich betrachtet, ist dem Gewerbeamt bei der Erteilung von Bußgeldbescheiden völlig egal. Das sind zwei völlig getrennte rechtsgebiete, mit zum Teil sich widersprechenden Beurteilungen.

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anTTraXX  17.07.2024, 09:38

Es gibt keine "Kleingewerbegregelung"

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Wickerman445 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 09:24

Auch freischaffend braucht man die Kleinunternehmerregelung!

Um weniger Papierkram zu haben und so. Keine Ahnung gerade

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anTTraXX  17.07.2024, 09:39
@Wickerman445

Richtig die Kleinunternehmerregleung ist sowohl bei 18er als auch 15er Einkünften erforderlich.

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Wickerman445 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 10:26
@anTTraXX

Was ist 18er und 15er Regelung? Erforderlich ist sie nicht man kann sie beantragen. Aber ist eigentlich immer sinnvoll oder?

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anTTraXX  17.07.2024, 11:17
@Wickerman445

Einkünfte gem §18 und §15 EStG.

Ob die KUR sinnvoll ist oder nicht muss immer im Einzelfall geschaut werden.

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