Ich habe Angst meinem Chef von der Schwangerschaft zu erzählen?

4 Antworten

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Du musst weder Angst noch schlechtes Gewissen haben, auch wenn du erst kurz beschäftigt bist oder dein Vertrag gerade erst unbefristed wurde - es gehört zum unternehmerischen Risiko eines jeden Arbeitgebers, wenn er Frauen im gebährfähigen Alter beschäftigt.

Dein Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.

Er muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Schau mal hier, das sind die Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2 vom Bundesministerium:

3.2.4.2.Einzelhandel- und Dienstleistungsbereich

Ein erhöhtes Risiko kann unter anderem dann bestehen, wenn schwangere Frauen an ihrem Arbeitsplatz einem vermehrten Kontakt zu einer größeren Anzahl Personen (z.B. Kollegen, Kunden, Publikum, zu betreuenden Kin-dern oder anderen Personen) ausgesetzt sind und Abstandsgebote nicht eingehalten werden können. Ein vermehrter Kontakt zu Kunden kann z.B. an Arbeitsplätzen im Einzelhandel, in Friseur- und Kosmetikeinrich-tungen, Gaststätten usw. bestehen. Kann ein damit verbundenes Infektionsrisiko nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen auf ein für die schwangere Frau vertretbares Maß reduziert werden, kann die schwangere Mitarbeiterin nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz beschäftigt werden.

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/173850/529367c19d2daf3bcec8d382716c8969/20210226-informationsblatt-schwangere-corona-data.pdf

Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse erstattet.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Prinzessin2305 
Beitragsersteller
 08.04.2021, 19:52

Vielen lieben Danke für die ausführliche Aufklärung😊

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Du musst es ihm sagen und er muss sich an die Gesetze zum Schutz der Schwangeren halten. Also er will dich damit nicht ärgern.

Es führt ja kein Weg daran vorbei, du musst es ihm sagen, spätestens wenn es kaum noch zu verheimlichen ist, besser schon etwas früher.

Dein AG hat eine Vorlaufzeit, um Dich während dem Mutterschutz zu ersetzen. Du bist also verpflichtet, Deine Schwangerschaft zu melden. Es ist keine Krankheit, also gibt es während des Mutterschutzes eigentlich keinen Grund, Dich zu kündigen. Wenn er Dir aus "Betrieblichen Gründen" kündigt, dann muß er dies nachweislich begründen, andernfalls gehst Du zum Arbeitsgericht. Alles Gute für Deine Schwangerschaft.