Darf ein Vermieter mich klagen wenn ich nur meine Hälfte zahle?
Hallo. Ich habe mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung gemietet. Jetzt sind wir nicht mehr zusammen. Wir haben Kündigung schon eingereicht, aber bis zum ablauf des fristes zahle ich weiterhin nur meine Hälfte(sie hat noch nicht gezahlt, weil sie momentan kein Geld hat). Vor paar Tagen habe ich eine Anmahnung erhalten, obwohl ich der Vermieter erklärt habe, ich werde meine Anteil zahlen und die andere Hälfte ist von ihr zu tragen weil sie auch genauso im Mietvertrag steht wie ich. Kann der Vermieter mich dafür haftbar machen?
1 Antwort
Gemeinschaftlich unterschriebener Mietvertrag?
Glückwunsch, ihr haftet beide gesamtschuldnerisch. Nicht du für deine Hälfte, sondern du für alles, und deine Ex auch für alles, wenn du nicht zahlen würdest.
Deinen monetären Schaden durch die Mehrbelastung, darfst du selbst deiner früheren Freundin in Rechnung stellen. Dein Vermieter wird vor Gericht auf jeden Fall Recht bekommen, wenn du ihm die zustehende Zahlung der Gesamtmiete verweigerst.
Spar dir also zusätzliche Gerichts-, Anwalts- und Mahnkosten + Zinsen darauf, indem du zähneknirschend erst einmal alles zahlst.
und warum kriege ich Anmahnung und sie nicht ?
Weil der Vermieter dich ausgesucht hat. Er braucht nicht hinter 2 Leuten herumlaufen und von jedem 50 % fordern. Er ist im Recht.
Der Vermieter kann auch nichts dafür. Die Rechtslage ist nunmal so, wie theCapsicum es beschrieben hat.
Den Vermieter hat nicht zu interessieren, wer von euch welchen Anteil zahlt, das ist von euch im Innenverhältnis zu klären.
Wenn du die Hälfte der Miete zahlst, welche Zimmer deiner Wohnung gehen an den Vermieter zurück, damit er sie neu vermieten kann?
Ja Mietvertrag war Gemeinschaftlich unterschrieben, aber was kann ich dafür wenn sie nicht zahlt oder nicht zahlen kann ? und warum kriege ich Anmahnung und sie nicht ?