Kündigung in der Probezeit?

2 Antworten

Nun finde ich meinen Arbeitsvertrag nicht mehr.

Wir auch nicht ;-)

Arbeitsvertraglich kann allerdings keine kuezere "Probezeitkuendigungsfrist" als 14 Tage wirksam vereinbart werden.

Moeglicherweise unterliegt dein Arbeitsverhaeltnis aber einem Tarifvertrag. Dann musst du dort nachschauen. Tarifvertraglich duerfen naemlich durchaus auch kuerzere als die gesetzlichen Kuendigungsfristen vereinbart werden. Das wird auch manchmal gemacht. Besonders die Tarifvertraege fuer die Zeitarbeit sehen anfangs sehr kurze Kuendigungsfristen von nur wenigen Tagen vor.

Wenn die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags arbeitsvertraglich vereinbart wurde, muss er am Arbeitsplatz ausliegen oder zur Einsichtnahme zur Verfuegung gestellt werden.

Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Wochen.

Es können aber auch im Rahmen eines Tarifvertrages kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden.

Bezahlt werden musst Du bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Warst Du allerdings in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung krankgeschrieben, gibt es für diese Tage keine Lohnfortzahlung, sondern die Krankenkasse springt ein.


tyyresebr 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 18:20

Ich war erst im 2. Monat gegen Ende (also letzte Woche 2 Tage) krankgeschrieben.

Wenn er mir also nicht den gesamten Monat bezahlt wäre es die beste Option einen Anwalt einzuschalten, richtig?

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DerCaveman  26.07.2024, 03:42
@tyyresebr
wäre es die beste Option einen Anwalt einzuschalten, richtig?

Das waere wahrscheinlich wirtschaftlich unsinnig. Es geht ja nur um die Frage, ob die Kuendigungsfrist eingehalten wurde oder nicht. Selbst wenn du eine entsprechende Klage gewinnen solltest, wird da nach Abzug der Anwaltskosten kaum noch etwas uebrig bleiben. Moeglicherweise wirst du sogar noch etwas drauflegen muessen.

In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht muss man seine eigenen Anwaltskosten naemlich auch dann selbst bezahlen, wenn man die Klage gewinnt.

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