Kündigung falsch formuliert was gilt?
Ich habe heute zum 31.8 gekündigt, habe die Gründe genannt und meinen Resturlaub verlangt. Jetzt habe ich jedoch statt fristgerecht fristlos geschrieben. Gilt das dann ab heute?
2 Antworten
Grundsätzlich gilt § 133 BGB. Wenn aus dem restlichen Kündigungsschreiben eindeutig hervorgeht dass es eigentlich eine ordentliche Kündigung sein sollte, gälte das.
Eine fristlose Kündigung müsste begründet werden, da nur aus wichtigen Grund fristlos gekündigt werden kann.
Eine fristlose Kündigung müsste begründet werden, da nur aus wichtigen Grund fristlos gekündigt werden kann.
Wobei der Kuendigungsgrund aber nicht im Kuendigungsschreiben angegeben werden muss.
Ich habe Gründe angegeben, keine Überstunden bezahlt, Miete zu hoch berechnet. Mein Kollege meint ich krieg ab heute kein Geld mehr weil ich fristlos geschrieben hab und mein Chef sehr froh ist dass ich fristlos weg bin.
Das kann nicht ab heute gelten, da es eine Kündigungsfrist gibt. Die ist bei dir vermutlich 4 Wochen.
Nein, sowohl du als auch dein Chef haben eine Kündigungsfrist.
Aber wenn ich selbst fristlos geschrieben habe? Fristlos ist fristlos hat mir ein Kollege eben gesagt