Kündigung des Mietvertrages wegen nicht renovierter Wohnung?

4 Antworten

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Hi,

nein, das kann der Vermieter nicht.

Kommt es zu Problemen mit dem Mieter, hat ein Vermieter nur bei berechtigtem Interesse das Recht, diesem zu kündigen. §573 BGB legt dabei diese gesetzlichen Kündigungsgründe für Vermieter fest:

  • Pflichtverletzung
  • Eigenbedarf
  • Wirtschaftliche Verwertung

Für Mieter besteht eine Sorgfaltspflicht gegenüber der Mietsache. Eine erhebliche Verletzung dieser liegt vor, wenn:

  • von einem Mieter eine Brandgefahr ausgeht
  • Mieter bei Frostgefahr die Heizungen ausstellen
  • Mieter unerlaubten Veränderungen an der Bausubstanz vornehmen
  • sie die Bausubstanz gefährden

Eine fehlende Schönheitsrenovierung zählt nicht dazu, zumal man erstmal wissen müsste, was dazu genau im Mietvertrag steht.


NadjaX1970 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 08:15

Im Mietvertrag stehen zwar starre Fristen , alle 3 Jahre Wohnzimmer, alle 5 Jahre Schlafzimmer usw. die sind jedoch nicht mehr gültig.

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herja  04.07.2024, 11:11
@NadjaX1970

Richtig, die sind nicht mehr gültig.

Dann sind die Renovierungen laut BGB vom Vermieter zu leisten.

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NadjaX1970 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:47
@herja

Schön wäre es, wenn man das in Gesetzesform mal nachlesen könnte, dass der Vermieter in dem Fall Renovieren muss. Mietgesetz? BGB?

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herja  04.07.2024, 14:37
@NadjaX1970

Das kannst du doch nachlesen:

Schönheitsreparaturen - wann muss der Vermieter diese machen?

Es kann sein, dass der Vermieter die Pflicht hat die Wohnung zu renovieren, die Schönheitsreparaturen ausführen muss. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Regelung im Mietvertrag Mieter benachteiligt, die Regelung nicht wirksam ist. Es kann auch weitere Gründe geben, die zu einer Renovierungspflicht der Wohnung durch den Vermieter führen. https://www.promietrecht.de/Renovierung/Regelung-im-Mietvertrag/Pflicht-des-Vermieters/Schoenheitsreparaturen-wann-muss-der-Vermieter-diese-machen-E1153.htm

Renovierung der Wohnung ist Pflicht des Vermieters - Durchsetzung 

Bei einer unwirksamen mietvertraglichen Regelung, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in der Wohnung auszuführen hat, kann die Renovierungspflicht für die Mietwohnung beim Vermieter liegen. https://www.promietrecht.de/Renovierung/Regelung-im-Mietvertrag/Pflicht-des-Vermieters/durchsetzen/Renovierung-der-Wohnung-ist-Pflicht-des-Vermieters-Durchsetzung-E1739.htm

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Das ist kein Kündigungsgrund. Die Dame muss die Wohnung erst bei Auszug renovieren. Und das auch nur, wenn die entsprechende Klausel im Mietvertrag wirksam ist, was bei älteren Verträgen oft nicht der Fall ist. So lange kann sie die Wände erst schwarz, dann grün anstreichen, wenn ihr danach ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Nein.

Was juckt es dich als Vermieter überhaupt, ob sie Wände neu tapeziert oder streicht? Du wohnst da drin doch gar nicht und an der Baumasse macht das auch nichts.


NadjaX1970 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 23:24

Heißt also: Nein, der Mieterin kann nicht gekündigt werden, weil sie die Wohnung nicht renoviert.

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Das geht dich als VM nichts an, sie kann wohnen wie sie will solange es nicht die Substanz des Hauses und die Gesundheit der anderen Mieter gefährdet, und da sehe ich bei einer nicht renovierten Wohnung keine Gefahr