Kündigung Ausbildungsverhältnis während der Probezeit, Anspruch auf Lohn?
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur Kündigung des Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit.
Ich würde gerne zum 31. kündigen und wollte fragen ob ich dann trotzdem den Anspruch auf den vollen Lohn habe. Auch wenn zehn Tage von dem Monat der Resturlaub ist.
vielen Dank für eure Antworten im Voraus!
7 Antworten
Waehrend der Probezeit kann das Ausbildungsverhaeltnis von beiden Seiten fristlos gekuendigt werden. Wenn du also zu einem in der Zukunft liegenden Termin kuendigst, wird dir der Ausbildungsbetrieb mit hoher Wahrscheinlichkeit umgehend fristlos kuendigen.
Geld bekommst du bis zu dem Tag, an dem das Ausbildungsverhaeltnis endet. Urlaub, der bis dahin nicht genommen werden kann, ist auszuzahlen. Solltest du aber dann bereits mehr Urlaub erhalten haben, als dir anteilig zusteht, kann der Arbeitgeber das dafuer zu viel gezahlte Urlaubsentgelt wieder von dir zurueck verlangen.
Wenn du zum 31. kündigst, bekommst du auch für die Zeit bis zum 31.Lohn, unabhängig davon, ob du in dieser Zeit Urlaub hast oder nicht. Wenn die Kündigung deines Ausbildungsverhältnisses zum 31. des Monats wirksam wird, ist dies auch der letzte Montage, für den du Lohn erhältst. Von deinem Arbeitgeber kann der Monat also nur dann lohnfrei gestellt werden, wenn du selbst kündigst (also nicht mehr zur Arbeit erscheinst).
Ja, du hast Anspruch auf den Lohn, für den du gearbeitet hast. Ich bezweifle aber, dass du in der Probezeit noch 10 Tage Resturlaub hast.
Wenn du während der Probezeit gekündigt wirst, hast du in der Regel keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Allerdings kannst du Krankengeld von der Krankenkasse beantragen, wenn du arbeitsunfähig bist.
Dies gilt auch für Auszubildende
In der Probezeit der Ausbildung gibt es keine Kündigungsfrist! Du gibst am 31. Dezember deine Kündigung ab, dann bist du raus und der volle Monat wird bezahlt.