Kündigung?

3 Antworten

Du hast einen muendlichen Vertrag. Da anscheinend keine Probezeit vereinbart wurde, betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist hier 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende.

Ich bin zwar kein Jurist aber ohne Vertrag hätte ich erst gar nicht angefangen.

Es besteht kein Vertrag das heißt du Arbeitest da offiziell auch gar nicht.

Mit pech hast du nicht einmal Lohnansprüche denn offiziell bist du dort gar nicht Angestellt.


mustermann6677 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 00:10

Ja aber jetzt will ich auch kein vertrag mehr kriege am 10. lohn dann werd ich auch nichtmehr hingehen ich hab halt nur personalfragebogen ausgefüllt also iban undso haben die schon und bin auch die einzige die frühschicht arbeitet also in diesem saftladen arbeitet fast keiner die könnten sich das garnicht leisten aber was könnte ich in einem fall machen wenn die mir meine 10 tage von September zb nicht korrekt zahlen - nach meiner Kündigung? Weisst du da was?

hab ja eh kein vertrag

Das ist falsch. Du hast einen Vertrag, nur nicht in Schriftform. Aber auch eine mündliche Absprache hat einen Vertragsstatus!

und habe ich dann auch keine kündigungsfrist?

oh doch!


mustermann6677 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 00:13

Ich habe keinen mündlichen vertrag abgeschlossen mir wurd nur der stundenlohn genannt sonst NIX

DerCaveman  04.09.2024, 01:39
@mustermann6677

Dir wurden der Stundenlohn und deine Arbeitszeiten mitgeteilt. Daraufhin bist du dort arbeiten gegangen. Das nennt man einen muendlichen Vertrag.