Kündigen wenn der Arbeitgeber Urlaub hat?

7 Antworten

Das reicht wirklich aus!

Mit Einwurf der Kündigung in den Briefkasten des Empfängers ist die Kündigung zugegangen.

Ob sie gelesen wird spielt keine Rolle. Das liegt in der Verantwortung des AG.

Man kann die Kündigung per Post schicken (Einwurfeinschreiben). Vielleicht gbt es sogar jemanden, den Briefkasten des Chefs leert.

Die gesetzliche Lage ist so, dass der Vertragspartner die Kündigung rechtzeitig erhalten haben können muss. Ob der Arbeitgeber dann seinen Briefkasten leert oder nicht, ist dann nicht mehr Problem dessen, der gekündigt hat.

Entscheidend ist das und wann die Kündigung in den Machtbereich, z. B. Briefkasten, des Empfängers gelangt.

Wann er die das raus nimmt, ob überhaupt, und liest ist egal.

Man kann die Kündigung auch per Einwurfeinschreiben zustellen lassen.

Wenn der Betrieb keinen Ansprechpartner hat ist das nicht dein Problem, wenn du mit einem Zeugen den Brief einwirfst, dann zählt er als zugestellt