Küchenkauf Mängel/Gewährleistung - was tun?
Wir haben im letzen Jahr eine Küche gekauft. Leider hatten wir mit dem Küchenstudio nur Pech. Schon bei der Planung sind Fehler entstanden, die erst beim Einbau (Juni 23) bemerkt wurden (fehlende Wasseranschlüsse etc.), defekter Kühlschrank (Wasserschaden am Parkett), mangelhafte Montage, Farbdefekte an den Fronten. Hier konnten wir uns mit dem Küchenstudio einigen, der Kaufpreis wurde um einen geringen Betrag reduziert und es wurde vereinbart, diese Mängel zu beheben. Der Geschäftsführer versicherte uns, dass er sich von nun an um den Fall kümmern werde. Bei dem Reklamationstermin (Oktober 23) wurden die Mängel aber nur zum Teil behoben. Wir meldeten dies dem Küchenstudio, erhielten dann aber längere Zeit keine Rückmeldung. Irgendwann erhielten wir dann eine Mahnung, dass die ausstehende Summe (ca. 5 % des Kaufpreises) noch zu zahlen sei. Wir nahmen erneut per Mail Kontakt zum Geschäftsführer auf (mehrmals), dieser versicherte uns dann im Januar, dass er sich nach Krankheit nun direkt mit unserem Anliegen befassen würde, da die Reklamation immer noch nicht behoben wurde. Ebenfalls wurden in der Zwischenzeit neue Mängel erkennbar (defekte Steckdose, Verfärbung der Blende an der Spülmaschine, Farbe des Ablaufsiebs blättert ab sowie übermäßige Wasserbildung im Dampfgarer). Danach hörten wir wieder nichts, allerdings kontaktierte uns dann der Kundenservice für eine Terminvereinbarung, die wir dann bestätigten. Leider mussten wir erstmalig aufgrund eines wichtigen Arzttermins den Termin absagen. Uns wurde "letztmalig" (Wortlaut des Küchenstudis) ein Terminvorschlag gemacht. Dies habe ich als Frechheit empfunden, da wir erst einen Termin absagen abgesagt hatten. Da mein Mann und ich beiden in systemrelevanten Berufen arbeiten, haben wir nicht die Möglichkeit, uns beliebig Urlaub zu nehmen, sodass wir auch Nachmittags- bzw. Ferientermine abgewiesen sind. Vor einer neuen Vereinbarung wollte ich allerdings auf die neu entstandenen Mängel eingehen und eine Lösung vereinbaren (wir haben diese auch mit Videos und Fotos belegt). Hier erfolgte nur die Reaktion, dass sie nicht gewusst hätten, dass noch nicht alles geklärt sei und dass unser Kommunikationspartner langzeiterkrankt sei. Wir klärten den Sachverhalt nochmals auf, dass wir seit geraumer Zeit keine Rückmeldung mehr erhalten hätten. Daraufhin erfolgte keine Rückmeldung, allerdings hatten wir 2 Wochen später einen gerichtlichen Mahnbescheid im Briefkasten mit dem Verweis, dass wir Geld einbehalten hätten, obwohl schon alles behoben sei. Wir setzten uns wieder mit dem Küchenstudio in Kontakt, allerdings erhielten wir nur eine unfreundliche Antwort. Seltsamerweise haben wir drei Tage später eine E-Mail mit dem Betreff "Terminvorschlag zur Behebung der noch nicht vollständig behobenen Reklamationen von Sep. 23" erhalten. Laut des Mahnbescheids hat das Küchenstudio ja schon alles behoben und dann schreiben sie uns, dass sie gerne noch die Reklamation beheben möchten? Ich habe einen Widerspruch eingelegt und mich nochmals per Mail an das Küchenstudio gewandt, um den Termin zu bestätigen und um eine Lösung für die neu entstandenen Mängel zu erfragen. Hier wurde uns allerdings nur die Rückmeldung gegeben, dass der Monteur die Mängel an diesem Termin prüfen würde. Jetzt frage ich mich, ob ich auch dann noch einen Teil des Geldes einbehalten darf, wenn die Gewährleistungsansprüche noch nicht bearbeitet wurden. Ich habe Sorge, dass wir, nachdem wir die restliche Summe gezahlt haben, das Küchenstudio sich nicht mehr kümmern wird. Die Küche hat mehr als 30000 Euro gekostet, da erwarte ich doch einen anderen Service.
Wir würden nun gerne erst nach 100%igen Fertigstellung die Küche bezahlen. Ist es erlaubt, auch bei den weiteren Reklamationen, die erstmal von der Küchenfirma geprüft werden wollen, die noch ausstehende Summe einzubehalten?
Wurde schon mit einem Anwalt gesprochen?
Bisher leider noch nicht. Eigentlich wollten wir die Kosten nicht in die Höhe treiben und wir müssten extra einen Anwalt kontaktieren (einen Rechtsschutz haben wir leider nicht)...
2 Antworten
Nehmt Euch einen Anwalt, denke hier kommt ihr alleine nicht weiter.
Bisher leider noch nicht. Eigentlich wollten wir die Kosten nicht in die Höhe treiben und wir müssten extra einen Anwalt kontaktieren (einen Rechtsschutz haben wir leider nicht)...
Warum nimmt man sich keinen Anwalt?...das Küchenstudio wird auch diesen bezahlen müssen. Er macht Druck und schützt vor Fehlern.
Erstmal möchten wir uns eigentlich mit dem Küchenstudio außergerichtlich einigen, da wir nicht noch unnötige Kosten erzeugen wollen. Somit müssten wir dann ja die Kosten tragen...