Küchenkauf Mängel/Gewährleistung - was tun?


24.02.2024, 09:36

Wir würden nun gerne erst nach 100%igen Fertigstellung die Küche bezahlen. Ist es erlaubt, auch bei den weiteren Reklamationen, die erstmal von der Küchenfirma geprüft werden wollen, die noch ausstehende Summe einzubehalten?

Buildupyourself  22.02.2024, 13:19

Wurde schon mit einem Anwalt gesprochen?

HausbesitzerinD 
Beitragsersteller
 22.02.2024, 14:18

Bisher leider noch nicht. Eigentlich wollten wir die Kosten nicht in die Höhe treiben und wir müssten extra einen Anwalt kontaktieren (einen Rechtsschutz haben wir leider nicht)...

2 Antworten

Nehmt Euch einen Anwalt, denke hier kommt ihr alleine nicht weiter.


HausbesitzerinD 
Beitragsersteller
 05.03.2024, 14:13

Bisher leider noch nicht. Eigentlich wollten wir die Kosten nicht in die Höhe treiben und wir müssten extra einen Anwalt kontaktieren (einen Rechtsschutz haben wir leider nicht)...

Warum nimmt man sich keinen Anwalt?...das Küchenstudio wird auch diesen bezahlen müssen. Er macht Druck und schützt vor Fehlern.


HausbesitzerinD 
Beitragsersteller
 05.03.2024, 14:14

Erstmal möchten wir uns eigentlich mit dem Küchenstudio außergerichtlich einigen, da wir nicht noch unnötige Kosten erzeugen wollen. Somit müssten wir dann ja die Kosten tragen...