Muss Autovermieter im Schadensfall Rechnung der Werkstatt vorlegen?

3 Antworten

Er muss im Zweifel nachweisen das ein Schaden in der Höhe entstanden ist. Ob der jetzt durch eine fremde Werkstatt, durch eigenes Personal oder garnicht (das bedeutet dann ja eine Wertminderung des Autos) behoben wurde ist erstmal irrelevant

Bei einem Leihwagen ist ein Schaden entstanden. Es wurde eine Selbstbetieligung in einer bestimmten Höhe vereinbart.

Ja, typisches Eigenrisiko. Man kann je nach Tarif die SB etwas drücken, aber auf Null geht m.W. nicht.

Der Vermieter stellt die volle Summe der Selbstbeteiligung in Rechnung.

Logisch.

Muss er die Rechnung der Werkstatt, die den Schaden behoben hat, vorlegen, oder reicht es, dass er schreibt, der Schaden sei behoben worden?

Der SB wird im Schadensfall immer fällig. Wie und ob er den Schaden behebt, ist diesbezüglich primär irrelevant, da der SB nicht zwingend für die Schadensbehebung aufgewendet werden muss. Stattdessen dient er dazu, die Versicherungsprämien des Verleihers - auch zum Nutzen aller Mieter - in vernünftiger Höhe zu halten. Außerdem erhöht die SB die Achtsamkeit des Mieters im Umgang mit der Mietsache.

Er muss keine Rechnung vorlegen. Viele Autovermieter haben eigene Mitarbeiter, die Fahrzeugschäden reparieren, bzw. haben eigene Werkstätten oder Vertragswerkstätten.


apriket 
Beitragsersteller
 31.10.2019, 09:57

Heißt das, dass er bei jedem Schadensfall die volle Selbstbeteiligungs-Summe verlangen darf, ohne darzulegen, welche Kosten ihm selbst durch die Reparatur genau entstanden sind?

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