ktm sx 125 strafe?

2 Antworten

Frage ist was du kriegen könntest und was sie dir dann am Ende geben.

Also dir geben könnten sie:

Fahren ohne Fahrerlaubnis -> zu viel Leistung für A1

Fahren ohne Versicherungsschutz -> Motorrad nicht serienmäßig und andere Werte als im Schein

Fahren ohne Betriebserlaubnis -> darf so nicht bewegt werden

In der Theorie kann man für sowas bis zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr bekommen

In der Theorie...

Praktisch müssen sie das erstmal herausfinden, aber leider riechen die meisten cops bei Zweitaktern mittlerweile, dass da mehr Leistung sein kann.

Falls sie dich dann abschleppen, musst du die ADAC Kosten, die Prüfung des Fahrzeugs und die Verwahrkosten bezahlen, was gerne mal in die Tausende gehen kann.

Ich stand damals auch vor der Entscheidung und hab mich dagegen entschieden. Warum?

  1. Ziemlich teuer für ein A1 bike was man höchstens Zwei Jahre fährt
  2. Teure Wartung und viel zu machen
  3. Man ist immer irgendwie Illegal unterwegs

Mein Appel: kauf dir eine 4 Takt Sumo: Aprilia SX125, Yamaha Wr 125, Beta R125 und mach den Spaß mit ungedrosselt fahren und ist deutlich billiger. Wenn du mehr Fahrerfahrung hast und vor allem einen offenen Führerschein kannst du immer noch über solche Späße nachdenken. Dann können sie dir auch sehr viel weniger:D

Woher ich das weiß:Hobby

die KTM SX 125 ist ein professionelles Renngerät ohne Zulassung und ohne Versciherung.

Die hat keine Versicherung, das heißt du darfst dann jeden Schaden aus eigenes Tascxhe bezalen und bei Personenschaden reden wir hier von locker 100.000 Euro. Kleiner Tipp Rettungswagen, Krankenhaus, Verdienstausfall, Reha, Schmerzensgeld.

Jenachdem wo du fährst kommt natürlich auch noch schwerer Hausfriednsbruch und Verstösse gegen Umweltauflagen dazu. Fahren iim Wald kann die Strafe bis zu 20.000 euro sein.

Die hat natürlich auch auch kein Nummernschild hinten dran, das ist für jeden Polizisten ein rotes Tuch und du kannst sicher sein das jeder Polizist in der Umgebung hinter dir her ist. Kleilner Tipp die machne ihre Job nicht erst seit gestern und kennen die Gegend besser als du.

Das Fahrzeug kann als Tatmittel ersatzlos eingezogen werden.

Das alles sind Straftaten die vor Gericht verhandelt werden, die Gerichtskosten darfst du natürlich auch bezahlen.