Gewerbeimmobilie als Wohnung?

2 Antworten

Die Frage ist nicht, ob Du das mit einem eigenen Gewerbeschein machen kannst. Es handelt sich um ein Thema des Baurechts.

Wohnen in einer Gewerbeimmobilie ist per se nicht zulässig, da es sich um eine Nutzungsänderung handelt. Diese ist vom Baurechtsamt zu genehmigen. Dazu muss der Bebauungsplan eine Wohnnutzung überhaupt erst zulassen.

Eine Ausnahme wäre eine dem Gewerbe zugeordnete "Hausmeisterwohnung" aber sicher keine Wohnräume innerhalb der Gewerbefläche.

Da scheint der Vermieter sich über das Baurecht hinwegzusetzen. Das kann u.U. mit einer sofortigen Räumung enden und dann sitzt Du erst einmal ganz ohne Wohnung da.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 30 Jahren Bau-PM/-PS bei Großprojekten aller Art

In einer Gewerbeimmobilie darf man grundsätzlich überhaupt nicht wohnen. Zweckentfremdung, und hier umgekehrt schon deswegen unzulässig, weil für gewerbliche Immobilien andere Immissionsschutzwerte gelten.