Ist das wirklich ein Gewerbeschein?
Da ich mich selbstständig machen wollte, im Bereich des Webdesign, habe ich online bei meiner Stadt eine Gewerbeanmeldung durchgeführt und 25€ gezahlt.
Kurze Zeit später bekam ich ein Gewerbe-Bestätigung per Mail zugeschickt. Das sieht so aus, nur halt mit meine Daten ausgefüllt.
Ist das schon der echte Gewerbeschein?
7 Antworten
Wenn er gestempelt und vollständig ausgefüllt ist, gilt dies als Gewerbeanmeldung und stellt den beleg also den Gewerbeschein dar, der kann auch digital signiert ohne Stempel ausgestellt werden, je nach Wohnort aber sieht halt immer so grau und unspektakulär aus, komplizierter wird es wenn du eine Rechtsform einnehmen willst in form eine Gmbh, GbR, KG oder ähnlichem. Solltest du nur mit dem Gewerbeschein arbeiten wollen, achte darauf dass du komplett mit deinem Privatvermögen haftbar bist und denke über eine Absicherung nach.
Je nach Gemeinde, Schwarz Grau oder Schwaz Blau-Grau, nichts buntes.
Wenn du dich dort anmeldest unter Vorlage deines Gewerbescheines und deiner Steuernummer und dir dort eine Karte ausgestellt wird... ja.
Als Gewerbeschein reicht das, was ich oben als Bild hinzufügt habe?
Es ist ja eine "Gewerbe-Bestätigung".
Wär das nicht als freischaffende, künstlerische Tätigkeit auch gegangen ?
Meine Satzarbeiten am Computer liefen auch nicht als Gewerbe.
Eine freischaffende, künstlerische Tätigkeit anzumelden kostet nix und man darf keine Mehrwertsteuer verlangen.
Ja aber erst ab einem gewissen Einkommen im Jahr. Wenn man unter dem Betrag ist gibt man das ganz normal bei dem Lohnsteuerjahresausgleich mit an. Rechnungen müssen geschrieben werden.
Oh weh. Die unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Und Lohnsteuerjahresausgleich gilt für Arbeitnehmer.
Ja gut das mag sein, meine Tätigkeit hatte ich nebenbei angemeldet.
Den Begriff "Gewerbeschein" gibt es im Gewerberecht gar nicht. Im Volksmund meint man damit die abgestempelte Kopie der Gewerbeanmeldung. Rein rechtlich ist das nur eine Eingangsbestätigung.
Wenn man dir also den abgebildeten Vordruck mit deinen Daten und einem Stempel drauf zu geschickt hat, dann ist das der sogenannte "Gewerbeschein". Etwas anderes gibt es nicht.
Bei uns sind auch die PC-Ausdrucke schwarz-weiß, die du beim persönlichen Besuch bekommst.....
Nein, das ist kein Gewerbeschein. Gibt Internetseiten die Dir für teuer Geld anbieten einen Gewerbeschein zu erlangen. Aber das funktioniert so nicht.
Du musst persönlich zum "Gewerbeamt" oder wie auch immer das bei Euch heißt hin und den beantragen.
So ein Quatsch. Noch nie musste jemand persönlich zum Gewerbeamt. Man kann alles schriftlich oder online machen.
Hmm. Lasse mich ja gerne belehren. Und wenn man so freundlich zu mir ist, bin ich natürlich sofort überzeugt.
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11258072/
Und ein guter Freund von mir sitzt da und macht trotz Corona den ganzen Tag nichts anderes als personliche Anmeldungen.
Aber Du hast recht, das geht theoretisch mittlerweile auch schriftlich.
Das ging schon immer schriftlich. Oder meinst du, dass Unternehmen wie ALDI oder Siemens ihre Geschäftsführer persönlich ins Amt schicken? Nein, die schicken die Gewerbeanzeige auch per Post. Und die Regeln gelten für alle gleichermaßen.
Seit 2009 (EU-Dienstleistungsrichtlinie) muss man ein Gewerbe auch elektronisch anmelden können. Geht, ist aber sehr umständlich...
Mhhh. Ich musste da noch persönlich auflaufen. Und der Kollege mit dem ich eben sprach, lässt die Leute beim geringsten Zweifel antanzen. Und zwar ganz sicher dann, wenn es um genehmigungspflichtes Gewerbe, wie zum Beispiel Sicherheitdienst, geht.
Also so ganz einfach scheint das nicht zu sein.
Persönlich lässt sich vieles schneller klären. Aber ein Pflicht besteht nicht und dein Kollege kann nur um Besuch bitten, verlangen kann er es nicht. Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden, dann muss er auch die Bewachererlaubnis schriftlich erteilen...
Doch. So wie ich ihn verstanden habe, kann er das persönliche Erscheinen anordnen. Und macht das auch. Aber ich frage ihn nacher mal nach der Rechtsgrundlage.
So ein Quatsch. Schon mal was von Verhältnismäßigkeit der Mittel gehört? Es gibt im Gewerberecht nichts, was man nicht auch schriftlich machen kann.
Ich kann Dir doch nur weitergeben, was mir jemand der da seit endlosen Zeiten arbeitet, erzählt. Warum so unfreundlich? "Quatsch" wird das wohl eher nicht sein.
Leider doch. Entweder hast du deinen Kumpel falsch verstanden oder er beherrscht seinen Job nicht.
Deine Informationsweitergabe wird auch durch Wiederholung nicht richtiger.
Aufgrund von Corona machen die keine persönliche Termine. Daher müsste ich über deren Seite, das Gewerbe online beantragen.
Nun habe ich eine "Gewerbe-Bestätigung" per Mail erhalten. Das ist doch der Gewerbeschein?
Danke! Es ist als Einzelunternehmen angemeldet.
Da ich es Online beantragt habe, steht da: "Ist ohne Unterschrift und Siegel gültig".
Meine Frage: Ist ein Gewerbeschein immer farbig als Original oder Schwarz/weiß?