Als Tiersitter Gewerbe anmelden wenn es unregelmäßig ist?
Hi. Meine Partnerin möchte sich selbstständig machen bzw sie hat sich bei verschieben Seiten angemeldet um mit Hunden Gassi zu gehen und Katzen zu betreuen. Jetzt hat sie letztens gelesen, dass man wohl ein Gewerbe dafür braucht und Weiss nicht, wie man das macht, ob man das machen muss. Sie hat schon Aufträge bekommen, die liegen so zwischen 20-90 Euro im Monat. Also das wären ihre Einnahmen, wenn sie das annehmen würde. Es ist wohl sehr unregelmäßig.
Muss sie ein Gewerbe anmelden, wenn ja, wie geht das alles? Sie verdient ja nicht mehr als 450 Euro und nun möchte sie vielleicht gar nicht erst richtig damit anfangen, weil sie sich Sorgen darum macht, dass das kompliziert sei ein Gewerbe zu haben für 3 Tiere im monat oder sowas.
4 Antworten
Hallo Fragesteller572
natürlich muss sie dieses Vorhaben anmelden.
Du musst dich an das Zuständige Veterinärsamt deiner Region/Stadt wenden.
Wer sich als Tiersitter Selbstständig machen möchte, muss folgendes erfüllen:
- Erlaubnispflicht nach § 11 des Tierschutzgesetzes erfüllen
- Berufliche Qualifikation, Ausbildung als Tierpfleger, Seminare von der IHK oder ähnliches
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gewerbeschein §14 Gewerbeordnung (GewO)
- Buchführung
- Steuerpflichtig
- Versicherungspflichtig (z.B. und unter anderem Haftpflicht)
- Unfallversicherung innerhalb 1 Woche melden §192 Sozialgesetzbuch VII
- Beschreibung der Tätigkeit: Spaziergänge, Hundepension, tägliche Betreuung von Tieren
- Beschreibung des Umfelds: Haus, Wohnung, Garten
- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz vorweisen
- muss Fachwissen der zu betreuenden Tiere Vorweisen und sich auch stätig Weiterbilden
- Sachkundenachweis verschiedene
- Hundeführungsschein je nach Rasse die betreut werden soll
- Marketing Kundengewinnung Grundkenntnisse
- ...
Wenn man das so einfach machen könnte, wo kommen wir denn da hin ? Daher ist die Grundvoraussetzung, das die Tiere beim Tiersitter in fachlich und menschlich guten Händen aufgehoben sind. Auch ausreichend Räumliche Möglichkeiten sollten vorhanden sein.
Wohnt man zur Miete, muss man die Einverständnis der Vermieters noch mit einholen, ohne macht man sich Strafbar bzw. kann das eine Wohnungskündigung nach sich ziehen. Zudem kann man z.B. eine gerade zu betreuende Katze, nicht mit einem Hund zusammen in einen Raum lassen.
Es gehört eben viel dazu, wenn man einen solchen Service anbieten möchte.
Alles Gute
LG
Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Sie hätte es schon ab dem ersten Inserat anmelden müssen.
Sie muss es anmelden, sobald sie ihre Leistung anbietet.
Ja. Beim Gewerbe geht es nicht um Regelmäßigkeit und auch nicht um einen Mindestverdienst, sondern lediglich um die Frage, ob eine längerfristige Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Und auch wenn Sie nur alle zwei Monate jeweils 50 € verdient, so muss sie dafür ein Gewerbe anmelden.
Ein Gewerbe anmelden ist auch kein Problem. Zur Stadt zum Gewerbeamt und ein Gewerbe anmelden.
Sie braucht erstmal eine Genehmigung von der Veterinärbehörde nach §11 Tierschutzgesetz. Bevor sie überhaupt den ersten Auftrag annehmen darf!!
Sie benötigt auch eine spezielle Tierhüterversicherung, da die Tiere bei ihr nicht Haftpflichtversichert sind.
Wo bitte soll das in § 11 TierSchG stehen? Ich sehe keine rechtliche Grundlage, für das reine Betreuen eine Erlaubnis zu fordern.
siehe auch Fragen_und_Antworten_zur_Erteilung_einer_Erlaubnis_gemaess.pdf (offenbach.de)
Tierheim oder ähnliches. Hüten ist ähnliches.
Im Zweifel das Amt um Erlaubnis bitten, sagen die Bescheid sie sind nicht Zuständig, Glück gehabt andersrum gibt es mega Ärger. Auch mit Versicherungen.
Es geht nicht um Zuständigkeit, sondern den nicht gegebenen Erlaubnisvorbehalt der Tätigkeit.
Ist laut §11 Tierheim oder ähnliches und somit muss erst Erlaubt werden.
Hier mal etwas Info darüber.
Eine stundenweise Tierbetreuung hat doch nichts mit einem Tierheimbzu tun.
Doch sehr viel, mit dem verwahren von Tieren! Dieses ist bei dem Tierheim was ja auch mal Fundtiere nur für Stunden aufnimmt oder der Tierhüter gleich. Gibt es aber schon einige Urteile zu.
Sobald man auf andere Tiere aufpasst, gegen Entgelt benötigt man eine Erlaubnis. Unabhängig ob die Tiere Stundenweise oder Tageweise verwahrt(gehütet) werden.
Noch hat sie es nicht gemacht, da galt diese Frage aufkam wegen dem Gewerbe.