Kriege ich den Laptop rückerstattet?
Hallo, ich habe mir erst vor 2 Monaten einen (Gaming) Laptop gekauft. Direkt in der ersten Woche nach dem Kauf, ist er zweimal grundlos in die automatische Reperatur gegangen. Später war einmal beim einschalten und einloggen danach der Bildschirm schwarz, selbst nach mehrmaligen Hoch- und Runterfahren, weshalb ich ihn schlussendlich in Reperatur gab (Mediamarkt). Dort haben die mir nämlich gesagt, dass ich, hätte ich meinen Laptop in den ersten zwei Wochen dort hingebracht, noch einen neuen bekommen hätte. (Was zuvor nie kommuniziert wurde). Ich konnte ihn jedoch in dieser Frist auch garnicht abgeben, da 1. ich dort mitten in der Prüfungsphase war und dort auf den Laptop angewiesen war und 2. wollte ich schauen, ob er öfter Fehlermeldungen hat.
Nun gut, eingeschickt, haben sie den mir dann einfach zurückgesetzt und wieder zurückgeschickt. Jetzt ist genau dasselbe wieder aufgetreten. Soll ich jetzt jeden Monat dort hin rennen und ihn wieder in Reperatur bringen, obwohls offensichtlich nichts gebracht hat?? Ich bin so sauer!
Mein Laptop ist erst 2!! Monate alt. Ich werde wohl jetzt wieder zu Mediamarkt gehen müssen. Denkt ihr, ich habe doch eine Chance einen neuen im Austausch zu bekommen, oder wenigstens das Geld zurück zu bekommen?
5 Antworten
Ich konnte ihn jedoch in dieser Frist auch garnicht abgeben, da 1. ich dort mitten in der Prüfungsphase war und dort auf den Laptop angewiesen war und 2. wollte ich schauen, ob er öfter Fehlermeldungen hat.
Die Frist von 2 Wochen ist einzuhalten unabhängig vom Umstand. Ausnahme der Eigentümer (Käufer) st Verstorben.
Pech für dich das du es nicht eingehalten hast.
Die Geschäfte, die der Einzelhändler (Verkäufer) mit seinen Kunden tätigt, sind Kaufverträge i. S. d. Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 433 ff. BGB).
Da du in den 14 Tagen es nicht reklamiert hast auch nicht dich mit MM in Verbindung gesetzt hast ,greift hier die Nacherfüllung seitens des Verkäufers.
Dieser muss Nachweislich 2 mal eine Reparatur an dem Gerät vornehmen oder zumindest die Chance haben dies zu machen um die Mängel zu beheben. Im Gesetz ( siehe § Angabe) steht sogar was von 3 maliger Möglichkeit.
Wenn dies dadurch nicht Behoben wird ,kann dann erst über eine Rückerstattung des Geldbetrages diskutiert werden. Ist das Gerät über oder älter als 1 Jahr so ist die Beweislastumkehr die dann in Kraft tritt.
Hier muss der Käufer ( in dem Fall du selbst) Nachweisen das der Schaden der vorhanden ist nicht von dir Verursacht wurde.
Erst wenn die Reparaturversuche keinen Erfolg gebracht haben ist über eine Rückerstattung oder wie MM es meistens macht über einen gutschein zu Diskutieren.
nicht sicher, dass der überhaupt kaputt ist. vielleicht nur ein Treiber, der sich mit irgendnem windows 11 update nicht verträgt und jedes mal wenn der laptop sich updatet läuft er wieder nicht. bei windows 7 konnte man updates noch entspannt abschalten, bei 10 und 11 hilft nur linux installieren, was du mit deinem gaming laptop sicherlich nicht willst.
Wie gesagt, ich weiß nicht wodran es liegt, aber dass er kaputt ist, lese ich da noch nicht raus. den namen von deinem laptop mal googlen oder hier reinschreiben, vielleicht haben Andere schon die selben Erfahrungen gemacht.
Geb ihn wieder ab für die Reparatur, nach 3 gescheiterten Reparaturversuchen hast du das Recht auf ein neuen Laptop oder Rückerstattung des Kaufpreis.
Jedes mal, wenn das Problem wieder auftritt, wendest Du dich wieder an den Mediamarkt.
Irgendwann steht dann die Frage im Raum, ob Du lieber einen neuen haben möchtest, oder Geld zurück.
Wahrscheinlich werden sie Dir auch noch einen Teil einbehalten wollen, da Du ihn ja bis dahin mehr- oder weniger nutzen konntest.
Die Frage aus Sicht des Mediamarktes ist:
Treten die Probleme auch im Auslieferungszustand, ohne weitere angeschlossene Hardwareund weitere installierte Software auf?
- Wenn dann nicht, wird sich der Mediamarkt wohl auch wenig davon annahemen und die schuld auf die dritthersteller (Hardware/Software) schieben.
Du musst tatsächlich 3 Reparaturversuche dulden. Erst danach hast Du einen Anspruch auf Wandlung.