Kratomverbot in Deutschland?


28.09.2024, 12:23

Ein solches Verbot kann man diesmal auch ganz sicher nicht mit Jugendschutz rechtfertigen, da das Zeug wie Fischmehl mit Pisse schmeckt, das sollte Jugendschutz genug sein...

2 Antworten

...Deswegen verstehe ich absolut nicht was das BfArM da nun mit zu tun hat und wie die ein verbot dazu erwägen können...

Weil es nicht um die mögliche Rauschwirkung geht sondern um die Nebenwirkungen. Und das Amt ist dazu da die Bevölkerung zu schützen.

1)

Laut US-Food and Drug Administration ( FDA) häufen sich Meldungen über unerwünschte Nebenwirkungen: Verstopfung, Appetitlosigkeit und Leberschäden, Krampfanfälle, Halluzinationen und Verwirrheit. Bisher wird von etwa 50 Todesfällen in Zusammenhang mit Kratom in den USA berichtet. Zudem bestehe ein Abhängigkeitsrisiko.20.12.2023

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/erhebliches-risiko-bei-verzehr-von-kratom-144419/

2)

Typische unerwünschte Wirkungen sind grippeähnliche Symptome, Schüttelfrost, Schweißausbrüche, Übelkeit, Erbrechen, Muskelkrämpfe und Schmerzen, verminderter Appetit oder Durchfall, aber auch Angst, Reizbarkeit, depressive Stimmung, Hitzewallungen und Schlafstörungen. Das Allergierisiko ist besonders vor dem erstmaligen Gebrauch hoch. Verunreinigungen können zu weiteren allergischen Reaktionen führen. Das enthaltene Alkaloid Mitragynin hemmt das Enzym Cytochrom P450, so dass es zu Wechselwirkungen mit Medikamenten (z.B. MAO-Hemmern) kommen kann. Außerdem sind Auswirkungen auf Cytochrom 2D6 und 1A2, auf UGT-Substrate (UGT1A6) sowie  P-gp-Substrate möglich.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/kratom-erhebliches-risiko-27156


Pavian299 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 12:39

Der Verkauf von Kratom ist bereits mit den jetzigen Gesetzen nur an volljährige erlaubt.

Ich erwarte von den meisten volljährigen dass sie in der Lage sind sich zu informieren über Dosierung und Nebenwirkungen und dies auch tun!

Von diesem Mutter-Teresa-Staat-Spiel haben wir uns doch nun schon beim Cannabis gelöst, warum jetzt da ein neues Fass aufmachen wo es in Deutschland soweit mir bekannt auch noch keine Todesfälle gab...

Die oben beschriebenen Nebenwirkungen treten i.d.R nur auf wenn man zu viel konsumiert, sprich bei den meisten Leuten >5,5g Kratom und somit gerade als Erstkonsument dumm und grob fahrlässig handelt.

Ich bin ein Erwachsener Mann ich will doch weiterhin selber entscheiden welche Pflanze ich meinem Körper zuführe verdammt nochmal!

Das verbietet dir auch keiner. Du darfst dich ungestraft mit allem hemmungslos zudröhnen.

Verboten ist nur das Drumherum, bei der Beschaffung und Bevorratung.


Pavian299 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 12:33

Ja blöd nur dass man den Kratom-Baum hier zwar unter bestimmten künstlichen Bedingungen zwar auch anpflanzen kann, jedoch die Alkaloid-Konzentrationen so verschwindend gering sein wird, dass es keiner mehr konsumieren wollen wird...

Verstehe nur nicht was eine Behörde für Arzneimittel nun mit einem Naturprodukt bzw. Färbemittel zu tun hat, welches Ausdrücklich Kein Medizinprodukt und kein Betäubungsmittel ist.