Krankengeldbezug Übergang in Elternzeit?

2 Antworten

Dein Anspruch auf Krankengeld ruht, solang du in Elternzeit bist. Bedeutet, in dieser Elternzeit bekommst du kein Krankengeld, sondern ausschließlich Elterngeld, sofern du darauf noch Anspruch hast. Sonst nix.

Entweder bist du Krankgeschrieben oder in Elternzeit, aber nicht beides.