Lange Zeit krankgeschrieben, gesund geschrieben und jetzt wieder krankgeschrieben?

5 Antworten

Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit gilt der Grundsatz der Fortsetzungserkrankung. Das bedeutet, wenn zwischen den Krankheitsphasen keine vollständige Arbeitsfähigkeit lag (du also nur einen Tag gearbeitet hast) und es sich um dieselbe Erkrankung handelt, hast du keinen erneuten Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Stattdessen tritt meist ab dem ersten Tag der erneuten Arbeitsunfähigkeit der Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft.

Milou03 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 08:20

Okay danke :) und wie ist das genau jetzt, weil ich habe immer rückwirkend das Krankengeld ausgezahlt bekommen, erhalte ich das trotzdem heute am Tag der Meldung für die vergangenen Wochen wo ich jetzt nicht mehr arbeitsunfähig war ?

Singuli  03.06.2024, 08:32
@Milou03

Wenn du arbeitsfähig bist erhältst du natürlich kein Krankengeld. Vermutlich hättest du dich für diesen Zeitraum arbeitslos melden sollen?!?

In den ersten vier Wochen der Beschäftigung wird im Fall eine Krankheit grundsätzlich nur Krankengeld gezahlt. Unabhängig von irgendwelchen Vorerkrankungen.

Nach vier Wochen: Wenn es dieselbe Erkrankung ist, bekommst du weiter Krankengeld.


pallmall1966  03.06.2024, 08:18

6 Wochen Lohnfortzahlung

Koernchen79  03.06.2024, 08:21
@pallmall1966

Woraus sollte eine Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung abgeleitet werden? Vier Tage Praktikum und ein halber Tag gearbeitet bedingt ihn jedenfalls nicht.

Lohnfortzahlung bekommst du nicht, wenn du nur 1 - 2 Tage gearbeitet hast.

Wieso hat das denn 4 Tage im Praktikum funktioniert und jetzt nach 1 Tag in der richtigen Arbeit gehts plötzlich nicht mehr?

Wenn es dieselbe Erkrankung ist wird kein Lohn gezahlt sondern Krankengeld.


Milou03 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 08:19

Okay danke :) und wie ist das genau jetzt, weil ich habe immer rückwirkend das Krankengeld ausgezahlt bekommen, erhalte ich das heute am Tag der Meldung für die vergangenen Wochen wo ich jetzt nicht mehr arbeitsunfähig war ?

Koernchen79  03.06.2024, 08:22
@Milou03

Also heute bekommst du garantiert nichts, so schnell läuft das nicht. Hast du dich schon bei der Krankenkasse gemeldet?

Koernchen79  03.06.2024, 08:24
@Milou03

Trotzdem solltest du mal anrufen, falls du das Geld dringend brauchst.

nein, du hast ja deine 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten, es wird weiterhin Krankengeld bezahlt


Milou03 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 08:21

Auch wenn ich ja bei einer neuen Arbeitsstelle angefangen habe ?

pallmall1966  03.06.2024, 08:25
@Milou03

es geht um die Erkrankung, wenn du dieselbe Krankheit wie vorher hattest, dann zahlt die KK, wenn eine andere Krankheit hast, zahlt dein AG wieder 6 Wochen, bei einem neuen AG Probezeit, musst du mindestens 4 Wochen da gearbeitet haben, ansonsten zahlt eh die KK