Berechnung Elterngeld bei Sabbatjahr?
Hallo, ich habe folgende Frage zum Elterngeld. Ich bin in einem festen Berufsverhältniss. Dieses habe ich für ein Sabbatjahr für 12 Monate pausiert.
Im August fange ich wieder an in meinen Job zu arbeiten. Wie würde das Elterngeld berechnet werden, wenn ich z.B. im Oktober schwanger werden, und ab Februar in Elternzeit müsste, weil ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Wird die Zeit in dem ich den Lohn für den Mutterschutz bekomme mit in die Berechnung für das Elterngeld berechnet, oder nur das Einkommen vor dem Mutterschutz?
1 Antwort
Grundsätzlich werden die letzten 12 Kalendermonate vor Geburt zu Grund gelegt. Die Schutzfrist (6 Wochen vor Geburt) würde mit 0 einfließen, da da keine Erwerbseinkommen sondern nur Ersatzleistungen bezogen werden. Deshalb wird der Bemessungszeitraum zurückverlegt auf die 12 Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.
Wieso müsstest du aber bereits im Februar in Elternzeit, wenn du im Oktober schwanger wirst? Eine Schwangerschaft dauert doch immer noch 9 Monate, oder?
Ich habe mich sicher ein wenig falsch ausgedrückt. Ich werde Berufsbedingt sicher im Februar in Beschäftigungsverbot gehen, da ich meinen Beruf dann nicht mehr ausüben kann.
Wird ein Beschäftigungsverbot den bei der Berechnung des Elterngeldes auch mit 0 gewertet?