Ich würde an deiner Stelle eher auf AVM-Produkte (Fritz!Box) setzen.

Habe die Erfahrung gemacht, dass die eine deutlich höhere Reichweite haben, zudem gibt es, wenn man doch einen braucht, eine viel größere Auswahl an Repeatern, die durch Mesh-Technik noch dazu besser sind.

Versuch es doch erstmal mit einer Fritz!Box 7530AX. Wenn dir der Empfang dann noch nicht reicht, könntest du den noch mit einem Fritz!Repeater 2400 oder 1200AX erweitern.

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Also, wenn "Bluetooth" das Maß ist, in dem Autos gemessen werden, reicht dir wohl ein 20 Jahre alter Dacia. da kann man auch für 100 € ein Bluetooth Radio reinbauen.

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Wenn dann, geht halt der Akku kaputt- kann dir ja egal sein, wenn du sie eh immer am Netz hast. Würde dann aber eher zu einem Desktop-PC raten.

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Strafgesetzbuch (StGB)

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter1.

gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

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Generell wird Odyssey als das bessere und beliebtere spiel angesehen.

Ich persönlich hatte bei Odyssey allerdings weniger Spaß als bei 3D World- auch wenn Grafik, Musik, Gameplay und story hochwertiger wirken, fand ich bei Odyssey durch viele Passagen, wo man z.b. bei genauen Sprüngen einfach eine hohe Geschicklichkeit beim Controller brauchte, tatsächlich irgendwie zu schwierig bzw. konnte mit dem Spiel nicht richtig umgehen.

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Naja, es ist halt 15 Jahre alt. Wenn man auf retro-spiele steht, ist das sicherlich super, aber aktuell wäre hier eine Nintendo switch.

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Wenn du sie längere Zeit nicht verwendet hast, kommt ja die brutto Akkukapazität unter die Anzeige von 0%, denn die zeigt die nettokapazität an. Daher muss erst einmal auf 0% geladen werden.

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"Mein Gerät finden", geht aber nur, solange das Handy nicht vom Dieb resettet wurde. Nicht so genau, aber für den Rest des Handylebens möglich ist die Ortung über die Polizei, Anzeige stellen und IMEI mit angeben.

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Klar dürfen sie

Das ist ja nur bedingt ein politisches Thema, sondern ein wissenschaftliches. Wenn ein Geschichtslehrer das zum Beispiel in Relation zu den Pocken setzt, kann das sinnvoll sein. Oder ein Biologielehre rin Relation zu RNA und Viren. Und auch ohne einen direkten Unterrichsbezug sind Lehrer Pädagigen und haben so auch einen Erziehungsauftrag.

Ich wäre übrigens auch genervt, wenn ich jeden Tag im Raum mit mehreren Impfgegnern sein müsste.

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Nein. Mit der AfD zusammenzuarbeiten, wäre für die Union und für Deutschland schädlicher als Neuwahlen.

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