Kosten Anwalt Scheidung?

5 Antworten

Grundsätzlich braucht man bei der Scheidung einen Anwalt. Jedenfalls die Partei, die den Antrag stellt. Ausnahmsweise braucht die andere Partei keinen Anwalt, wenn es nur darum geht, dass sie der Scheidung zustimmt.

Widerspricht die andere Seite dem Scheidungsantrag oder will sie selber Anträge zu Folgesachen stellen, braucht sie auch einen Anwalt.

Kann es sein, dass es nur um das Umgangsverfahren ging?


Angela733 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 14:05

Umgangsverfahren abgeschlossen und bezahlt

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Angela733 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 14:04

Genau, habe ausschließlich die Scheidung zugestimmt vor Gericht

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Bergfex49  23.07.2024, 14:06
@Angela733

dann kann es doch nicht (mehr) um die Scheidung gehen, sondern nur um das Umgangsverfahren.

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Angela733 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 14:14
@Bergfex49

Er hat mich am Telefon gefragt, ob die Scheidung abgeschlossen ist und hat gesagt, dass es sein kann, dass es eine kleine Rechnung dazu schickt, muss es aber erst prüfen, kann sein, dass da nichts kommt und wenn, dann muss er tatsächlich ausführlich schreiben, was er genau gemacht hat um wie viel Zeit das in Anspruch genommen hat, weil ich ganz genau weiß, dass da nichts gemacht wurde

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Der Anwalt kann auch nur Leistungen abrechnen, die er erbracht hat. Wenn er nicht bei Gericht war, kann er den Termin natürlich auch nicht in Rechnung stellen. Wenn er seit dem erwähnten Rechtsstreit nichts mehr für dich gemacht hat, besteht auch keine Grundlage noch Geld von dir zu verlangen.

Könnte natürlich sein dass noch irgendwelcher Schriftverkehr bei dem Anwalt gelandet ist. Die Zeit die er damit verbracht hat, könnte er ggf. in Rechnung stellen.

zu den anderen Antworten noch, aufgrund des Vermerks:

Bei der eigentliche Scheidung habe ich entschieden, keinen Anwalt zu nehmen und alles alleine zu klären

Daraus die Frage, was wurde mit deinem Anwalt besprochen, welches Mandat wurde erteilt und hast du ihn rechtzeitig und umfassend über deine Entscheidung informiert? Kann er auch ohne dein Wissen -aufgrund des Mandats- weiter tätig gewesen sein?

Du wirst die Rechnung abwarten müssen.


Angela733 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 14:27

Die Frage stelle mir auch. Wenn er keine Briefe geschrieben hat, nicht mal vor Gericht war, keinen Ausgleich geprüft hat, was kann er überhaupt in Rechnung stellen? War die seelische Unterstützung?

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Eckengucker  23.07.2024, 15:18
@Angela733

du hast meine Antwort nicht verstanden. WAS STEHT in der Vereinbarung. Kann er aufgrund einer Vollmacht deinerseits korrekt gehandelt haben? Bevor du solche Fragen stellst, musst du erst einmal beide Beine auf dem Boden haben. Das bedeutet, du musst wissen was du veranlasst hast, wir können das nicht wissen. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit "seelischer Unterstütztung" zu tun. Seit wann ist ein Anwalt dafür da.......

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Angela733 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 15:26
@Eckengucker

Wenn ich das gewusst hätte, würde ich überhaupt keine Frage stellen, was ist das für eine bösartige Antwort?

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Wenn du Leistungen des Anwalts in Anspruch genommen hast, musst du die natürlich entsprechend vergüten.


Angela733 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 12:46

Um welchen Leistungen kann es hier gehen, wenn ich die Scheidung ohne Telefonate, Gespräche mit dem Anwalt durchgeführt habe und er nicht tätig war? Die Rechnung habe ich selbstverständlich noch nicht, aber was könnte auftauchen? Den Antrag vor Gericht hat er nicht gestellt, Versorgungsausgleich nicht gemacht, vor Gericht war er auch nicht

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Angela733 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 12:52
@Jurafuchs

Das ist eine reine Abzocke wäre ist mir klar, mich interessiert, unter welche Soße möchte er denn es verkaufen?

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AngiedieSchlaue  23.07.2024, 13:12
@Angela733

Das erfährst Du dann wenn die Technung eintrudelt und Du einen Blick darauf wirfst.

Du kannst sie ja dann immer noch zurückweisen, wenn Du meinst, dass diese nicht rechtens ist.

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Angela733 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 13:15
@AngiedieSchlaue

Könnte ich dann einen Widerspruch einlegen und fragen, welche Leistungen und wann von mir in Anpsuch genommen wurde oder wie formuliere ich das richtig, wenn der Anwalt nicht tätig war?

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Roland Sperling  23.07.2024, 13:38
@Angela733

Was meinst du, wenn du schreibst, du habest die Scheidung "o0hne Anwalt durchgeführt"? Hast Du selber einen Scheidungsantrag gestellt? Das geht nur mit einem Anwalt.

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Angela733 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 13:41
@Roland Sperling

Den Antrag vor Gericht hat die Anwältin der Gegenpartei gestellt, beim Scheidungstermin war ich auch alleine

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JayCeD  23.07.2024, 13:42
@Angela733

Eigentlich müsste er schon bei der Rechnungslegung aufschlüsseln was er getan hat und wie viel Zeit er dafür veranschlagt.

Ohne so eine Aufstellung kannst du die Rechnung diereckt als unbegründet zurück weißen.

Man kann nicht einfach eine Rechnung über Betrag X schreiben ohne darzustellen wie sich der Betrag begründet.

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Roland Sperling  23.07.2024, 13:48
@JayCeD

Mag sein, aber die Fragestellerin schreibt, dass das Umgangsverfahfren abgeschjlossen war, bevor es zur Scheidung kam. Allerdings habe ich Zweifel an der Sachverhaltsdarstellung.

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Angela733 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 13:49
@JayCeD

Das ist selbstverständlich ein guter Ratschlag, danke! Behalte ich im Kopf, falls eine Rechnung kommt

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Angela733 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 13:52
@Roland Sperling

Die Prozesse sind parallel gelaufen, zuerst Umgangsstreit, auch wurde Schidungsantrag gestellt, sogar vor dem Umgangsstreit

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Woher weiß der Anwalt überhaupt, dass ein Scheidungsprozess stattgefunden hat, wenn er doch - deinen Angaben zufolge - mit dem Scheidungsverfahren gar nichts zu tun hatte?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig

Angela733 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 13:55

Er hat sogar beim Umgangsstreit vor Gericht die Gegenpartei gefragt, ob sie den Antrag zur Scheidung eingereicht haben

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Roland Sperling  23.07.2024, 14:48
@Angela733

Also wenn er mit der Scheidung gar nicht befasst war und auch keinen Auftrag hatte, im Scheidungsverfahren überhaupt jemals irgendwas zu unternehmen, dann kann er dafür auch keine Rechnung stellen.

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Angela733 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 14:51
@Roland Sperling

Danke, bis jetzt auch nichts erhalten, aber rein theoretisch kann ich die Aufstellung der Kosten anfordern? Was genau er gemacht hat und wie viel Zeit bei dem es in Anspruch genommen hat, da ich ganz genau weiß, dass da nichts gemacht wurde

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JayCeD  23.07.2024, 13:45

Ich lehne mich mal aus dem Fernster und vermute, wenn ein Rechtsstreit ums Umgangsrecht läuft, bekommt der Anwalt in dem Zusammenhang eventuell auch mit, dass da eine Scheidung im Gange ist.

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Angela733 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 13:42

Er war ausschließlich beim Umgangsrecht wegen dem Kind tätig und wusste natürlich, dass der Gegner den Schidungsantrag vor Gericht gestellt hat

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