Konnte man früher seinen Job verlieren, wenn man schwul war?
Ist das ein Mythos?
Wenn doch, warum?
11 Antworten
Für den Einzelhandel jedenfalls galt das seit den 50er Jahren nicht, für männliche Pflegekräfte ebenso wenig.
Im Strafgesetzbuch gab es den Paragraphen 175. Darin wurden sexuelle Handlungen zwischen Männer mit 1 bis 10 Jahren Gefängnis bestraft. Ende der 60er Jahre wurde das Gesetz etwas entschärft indem nur noch der Sex eines Erwachsenen mit einem unter 21 jährigen Mann strafbar war.
Erst am 10. Juni 1994 wurde der Paragraph endgültig gestrichen.
In einer Woche feiert die Streichung ihr 30 jähriges Jubiläum.
Ist schon erschreckend, dass Homosexualität erst seit 30 Jahren in Deutschland straffrei ist.
Als es den §175 StGB (widernatürliche Unzucht mit Männern) noch gab bzw. wo er noch vollstreckt wurde, ja. -> Ab dem dt. Kaiserreich 1871 bis ca. 1980
Es war verboten Homosexuell zu sein, besonders als Mann. Bei Frauen wurde es irgendwie toleriert, bzw. haben es sich viele Frauen nicht getraut diese Sexualität öffentlich auszuleben in der Gesellschaft und lebten in einer Scheinehe "normal" mit einem Mann der auch darüber bescheid wusste - meistens. Oder sie haben sich heimlich mit der Geliebten getroffen. Darüber wurde aber hinweg gesehen.
Kam es raus, das man schwul ist, oder hat einen jemamd verpetzt, hat man nicht nur seinen Job verloren, sondern konnte auch bestraft werden mit Gefängnis und/oder Zuchthaus. Im 3. Reich kam man dafür ins KZ. War man noch jugendlich wurde hauptsächlich der andere "Verführer" bestraft und man selber "nur" überwacht. So oder so landete man irgendwann im KZ.
Im Juli 1994 wurde der §175 dann endgültig abgeschafft. Vollstreckt wurde er aber auch da schon nicht mehr. Ab den 80er Jahren haben homosexuelle für Ihre Menschenrechte gekämpft um so akzeptiert zu werden wie sie sind.
Es war am 11.Juni 1994 (sorry hab mich im Monat geirrt), da wurde der Paragraph abgeschafft
Stimmt, heut ist ja der 11.06. ^^
Kann natürlich sein, das es in so manchen Gesetzbüchern der Bundesländer noch nicht gelöscht wurde. War mit der Todesstrafe in Hessen ja auch noch lange so, bis es vor nicht all zu langer Zeit gelöscht wurde. Aber Bundesrecht ging über Landesrecht.
Als Homosexualität noch strafbar war konnte man bei der Bundeswehr oder in sicherheitsrelevanten Positionen als Homosexueller seinen Job verlieren mit der Begründung man sei dadurch erpressbar.
Beim Bund sogar noch danach. Die internen Vorschriften fielen erst ab 2000.
Das ist FALSCH: so was passierte eben auch noch als Homosexualität an sich schon nicht mehr strafbar war, die Kießling-Affäre war 1984, und da galt der 175 nur noch für Sex mit Minderjährigen.
Hey superturk,
Ja konnte man, je nach dem zu welcher Zeit konnte man auch im knast landen oder sogar schlimmere Dinge.
Heuzutage passiert sowas sogar immernoch!
LG Moka
Hey, ich hätte eine Nachfrage. Weißt du an welchem Tag im Juli?