Kommt man bei einem Umzug problemlos aus einem 2-Jahres Stromvertrag raus? Hat man dann das Recht auf eine Sonderkündigung?
Laut E.ON (siehe Link) ja scheinbar nicht.
Wie ist es, wenn man z.B. mit jemanden zusammen zieht und nur noch einen Stromvertrag braucht? Hat man dann das Recht, einen Vertrag zu kündigen?
( Ich habe noch einen zweiten Stromvertrag bei EON , der leider noch über 1,5 Jahre läuft, und den ich auch gerne kündigen würde. Ich weiß bloß noch nie wie das möglich wäre, denn eine Preiserhöhung gab es bei diesem zweiten Strom-Vertrag nicht)
6 Antworten
Ein Laufzeitvertrag hat eine Mitnahmepflicht. Das ist auch bei dir der Fall.
Wie du schon erraten hast, gibt es spezielle Gründe, die eine Mitnahmepflicht aushebeln und das Sonderkündigungsrecht greifen lassen z.B. wenn der Versorger an der Andresse nicht mehr liefern kann, weil z.B. kein Zähler vorhanden ist, es die Versorgungsart nicht mehr gibt, der Kunde ins Ausland zieht oder man eben in ein Haushalt zieht, wo bereits ein Energielieferant vorhanden ist.
Einfach schriftlich mitteilen, dass du von deinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machst, weil du in einen Haushalt ziehst, der bereits fremdversorgt wird. Tag der Schlüsselübergabe in dem Schreiben mitteilen und das wars. Die wenigsten Versorger wollen einen Nachweis.
Relativ einfach: Vertrag in der neuen Wohnung auf jemanden anderen anmelden und schon kann der alte Vertrag gekündigt werden.
Entsprechende Nachweise sind zu erbringen.
Nein, natürlich nicht, auch die Versichrungen gehen ja meist mit.
Ein Recht besteht, denn Dein Anbieter kann Dich in der neuen Wohnung nicht beliefern, Du hast dort keinen Zähler.
steht doch da, nur wenn dieser Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann.
und dort wird er liefern können
Ich glaube das nicht wirklich , was dort steht. Das würde zu erheblichen Problemen führen, wenn Paare zusammen ziehen und dadurch ein Vertrag überflüssig wird.
Dafür gibt es das "kleingedruckte" im Vertrag, bzw auch Serviceberater, die man anrufen kann... Ein Auszug ist durchaus ein Sonderkündigungsrecht.Alle eventuelen Möglichkeiten hier auf der Seite aufzuzählen, wäre wie das Kleingedruckte.. Daher steht da das offensichtliche... Du ziehst in eine leere Wohnung und nimmst sie mit...
Weitere Infos findest Du auf der Folgeseite unter Sonderkündigungsrecht...
https://www.eon.de/de/pk/service/vertrag/kuendigung/kuendigung-umzug.html
Da steht unter anderem:
Bei Zusammenlegung von Haushalten (z. B. Zusammenzug, Wohngemeinschaft), wenn die neue Wohnung bereits von einem anderen Energielieferanten beliefert wird