Kommt man bei einem Umzug problemlos aus einem 2-Jahres Stromvertrag raus? Hat man dann das Recht auf eine Sonderkündigung?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Laufzeitvertrag hat eine Mitnahmepflicht. Das ist auch bei dir der Fall.

Wie du schon erraten hast, gibt es spezielle Gründe, die eine Mitnahmepflicht aushebeln und das Sonderkündigungsrecht greifen lassen z.B. wenn der Versorger an der Andresse nicht mehr liefern kann, weil z.B. kein Zähler vorhanden ist, es die Versorgungsart nicht mehr gibt, der Kunde ins Ausland zieht oder man eben in ein Haushalt zieht, wo bereits ein Energielieferant vorhanden ist.

Einfach schriftlich mitteilen, dass du von deinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machst, weil du in einen Haushalt ziehst, der bereits fremdversorgt wird. Tag der Schlüsselübergabe in dem Schreiben mitteilen und das wars. Die wenigsten Versorger wollen einen Nachweis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1,5 Jahrzehnten bei einem Grundversorger angestellt.

Relativ einfach: Vertrag in der neuen Wohnung auf jemanden anderen anmelden und schon kann der alte Vertrag gekündigt werden.

Entsprechende Nachweise sind zu erbringen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Nein, natürlich nicht, auch die Versichrungen gehen ja meist mit.

Ein Recht besteht, denn Dein Anbieter kann Dich in der neuen Wohnung nicht beliefern, Du hast dort keinen Zähler.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

steht doch da, nur wenn dieser Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann.

und dort wird er liefern können


PandaMii123 
Beitragsersteller
 19.12.2024, 21:13

Ich glaube das nicht wirklich , was dort steht. Das würde zu erheblichen Problemen führen, wenn Paare zusammen ziehen und dadurch ein Vertrag überflüssig wird.

Dafür gibt es das "kleingedruckte" im Vertrag, bzw auch Serviceberater, die man anrufen kann... Ein Auszug ist durchaus ein Sonderkündigungsrecht.Alle eventuelen Möglichkeiten hier auf der Seite aufzuzählen, wäre wie das Kleingedruckte.. Daher steht da das offensichtliche... Du ziehst in eine leere Wohnung und nimmst sie mit...