Kollege mit Roller runtergefallen wer zahlt?
Ein Kollege ist wenige Meter mit meinem 45er Roller gefahren und dann runtergefallen. Der Schaden wird auf 720€ geschätzt. Er hat seiner Haftpflichtversicherung Bilder eine Skizze und ein Formular geschickt. Die meint jetzt aber ich müsse den Schaden über meine Teilkasko zahlen, die aber den Schaden nicht übernehmen muss da es ja ein Schaden an meinem Roller ist und es bei Rollern keine Vollkakso gibt.
Die Frage ist jetzt muss seine Haftpflicht zahlen oder bleib ich auf den Kosten sitzen ?
5 Antworten
Sowas zahlt KEINE Versicherung, das heißt du musst deinen Kollegen auf Schadensersatz verklagen, ein Rechtsanwalt kann dir helfen.
Private Haftplichtversicherung: In jeder privaten Haftplichtversicherun gibt es die Motorklausel, Schäden die beim Betrieb von Fahrzeugen enstehen werden NICHT bezahlt.
Teilkasko: zahlt bei Diebstahl und Unwetterschäden
So ein 45 Kubik Roller hat noch nicht mal Teilkasko.
Runtergefallen ?? 😀 Also wenn der Spezialist sich so doof angestellt hat, sollte er anständigerweise die Kosten des Schadens übernehmen. Unglaublich ! Und Du solltest Dir vielleicht künftig gut überlegen, wen Du fahren lässt. Frauen und Motorräder verleiht man nicht...
Hallo Dennis,
Schäden an geliehenen Sachen sind in der Privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Der Grund ist, dass sonst die Leute angeblich alle Sachen geliehen haben, die ihnen kaputt gehen.
Du bleibst wohl auf den Kosten sitzen.
Die Motorklausel schließt Schäden DURCH die Benutzung eines Kfz aus. Hier habe wir aber einen Schaden AN einem Kfz. Das Ergebnis ist letztlich aber gleich, keine Deckung.
Schäden an geliehenen Sachen kann man einschließen in der PHV. Aber keine Motorklausel und die gilt hier.
Bzw der Kollege, der den Schaden verursacht hat, muss dafür aufkommen.
Müsste eigentlich dein Kollege zahlen.
Ja leider, auf diesen Kosten bleibst du sitzen. Hier zahlt die Privathaftpflicht nicht.
Eine Teilkaso würde so einen Schaden auch nicht bezahlen, nur die Vollkasko. Blos wer schließt so etwas für seinen Roller ab? Kaum ein Mensch.
Der Verursacher muß die Kosten selbst übernehmen. Wenn nicht freiwillig, dann mit Hilfe eines Anwaltes einklagen.
massgeblicher ist eher die "motorklausel" Schäden die beim Betrieb vom Fahrzeugen enstehen werden NICHT erstattet.