Könnte die afd mich abschieben obwohl ich Hier geboren bin meine Muttersprache Deutsch ist ich Christ bin und meine Eltern aus Deutschland und Türkei kommen?
Also mein Vater ist Deutscher, aber meine Mutter ist Türkin. Also, ich habe einen Migrationshintergrund, fühle mich aber persönlich als deutscher. Wie sieht’s da aus würden Sie mich oder meine Mutter abschieben?
5 Antworten
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Hallo,
wenn man sie lässt, dann vermutlich schon! Dazu müssen sie halt einfach nur das machen, was ihr Vorbild vor 90 Jahren auch gemacht hat:
An die Regierung kommen, und dann den Staat entsprechend umbauen.
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"Die AfD" kann niemanden abschieben. Nicht einmal dann, wenn sie Deutschland regieren würde. Denn auch als Partei steht sie nicht über dem Gesetz.
Und um bestimmte Gesetze zu ändern bedarf es auch entsprechender Mehrheiten und es muss durch mehrere Instanzen. Das kann man auch als Regierungspartei nicht "einfach so".
Außerdem bist Du in DE geboren und hier aufgewachsen und hast einen deutschen Elternteil. Du bist somit deutscher Staatsbürger.
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Stimmt. Ich habe nur alle Punkte aufgezählt, die da zu irgend etwas berechtigen. Danke für die Klarstellung! 👍
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man kann natürlich die Einbürgerung erschweren und das wäre legal.
für den Fragesteller wäre das irrelevant, aber "bin in D geboren und aufgewachsen" muss kein Argument sein.
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Mit dem Grundgesetz, was wir heute haben kömntest du nicht abgeschoben werden, weil du einen deutschen Pass hast.
Dass natürlich manche rechtsextreme ( nicht die ganze afd ) Menschen mit migrationshintergrund aus Deutschland haben wollen ist klar und ist auch schlimm, aber das ist mit unserer Verfassung erstmal nicht durchsetzbar, dafür bräuchte man dass 2/3 dafür sind um das zu ändern
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Selbst wenn sie könnten, sie hat nichts dergleichen vor. Die halbe AfD hat im übrigen selber Migrationshintergrund.
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können sie nicht, da er dank Abstammung durch den Vater längst deutscher Staatsbürger ist
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Das mit dem Christ sein könnte vielleicht ein Problem werden, weil die AfD ist ja nicht so mit der Kirche verbunden.
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um diese Kuh über den Eimer zu stellen: nur der letzte Teil ist wirklich relevant.
der erste Teil würde immerhin berechtigen, um Einbürgerung nachzusuchen, falls der Fragesteller nicht schon deutscher Staatsbürger wäre