Können wir Bundesländer aus Deutschland rauswerfen?

8 Antworten

Auch wenn einige hier groß herumtönen: So dumm ist diese Frage nicht. Insbesondere aus juristischer Sicht berührt das ja ganz grundlegende Fragen unseres Verfassungsrechts. Ich würde - ohne mich jetzt näher damit zu beschäftigen - behaupten, dass ein solcher Versuch gegen den Geist der in der Präambel des Grundgesetz festgelegten Prinzipien verstoßen würde.

Außerdem musst du bedenken, dass es kein formaljuristisches Verfahren gibt, ein Bundesland aus der Bundesrepublik auszuschließen. Dieser Fall ist schlicht und ergreifend nicht vorgesehen.

Also ja, das wäre nicht nur gesetzes- sondern sogar verfassungswidrig.

Ebenfalls interessant wäre der Fall, wenn ein Bundesland austreten möchte. Aber auch hier gehe ich davon aus, dass das prinzipiell unmöglich ist - jedenfalls auf juristisch korrektem Weg.

Ich glaube das jetzt nicht,dass es überhaupt jemand gibt,der solche Fragen stellt.Aber ich habe mich getäuscht.Schlimmer geht immer.

Man braucht in Deutschland eine Zwei/Drittel Mehrheit um die Verfassung zu ändern. Dadurch ist also quasi alles möglich, wenn es genügend Befürworter hat.

Gehen wir also von dem Fall aus:

Die Regierung entscheidet alles genau so, wie es die Bevölkerung möchte.

Die komplette Bevölkerung abgesehen von dem aufzustoßenden Land ist für den Ausstoß .

Dann wäre es theoretisch möglich, da selbst das Bundesland mit den meisten Einwohnern (Nordrhein-Westfalen 21,8%) sich nicht dagegen wehren könnte.

Realistisch ist es jedoch natürlich nicht.

Glück gehabt Bayern! ;)


Aequitas49  24.08.2019, 22:06

Stimmt nur zum Teil. Man kann nicht alles ändern. In Art. 79 Abs. 3 GG steht dazu:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Mit Länder sind hier alle Bundesländer gemeint. Auch eine 2/3 Mehrheit könnte also kein Land ausschließen.

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Jdoue  24.08.2019, 22:09
@Aequitas49

Oh okay das wusste ich nicht. Sobald theoretischerweise jedoch ein Bundesland austreten möchte und der Rest Deutschlands auch dafür ist, wäre es jedoch trotzdem möglich oder?

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Hinkelsteiner  24.08.2019, 22:38
@Jdoue

Nach dem GG nicht. Die Frage ist nur, wie wir auf einen etwaigen Bürgerkrieg reagieren würden.

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Aequitas49  24.08.2019, 22:44
@Jdoue

Das kann ich dir so ohne weiteres garnicht beantworten. Ich vermute nein. Denn wie du ja weißt schlägt Bundesrecht in verfassungsrechtlichen Fragen Landesrecht. Das Grundgesetz steht beispielsweise über der Landesverfassung von Bayern. Aber dazu könnte man sicher eine Doktorarbeit schreiben.

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SebRmR  24.08.2019, 23:13
Man braucht in Deutschland eine Zwei/Drittel Mehrheit um die Verfassung zu ändern.

Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Mir wäre neu, dass man bei einer Verfassungsänderung die komplette Bevölkerung befragen muss.

Oder meinst du eine Volksabstimmung nach Artikel 29, Abs. 2 + 3 GG?
Meinem Verständnis nach, gilt dieser Artikel nicht bei einem "Rausschmiss" eines Landes.

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Jdoue  25.08.2019, 11:36
@SebRmR

Da hast du natürlich Recht, allerdings habe ich geschrieben:

Die Regierung entscheidet alles genau so, wie es die Bevölkerung möchte.

Also erst lesen, dann verbessern! ;)

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Silicium40  25.08.2019, 08:11

Jdoue

Erklär doch mal die gesetzliche Grundlage, auf der sich dein Rausschmiss-Szenario begründet.

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Jdoue  25.08.2019, 11:38
@Silicium40

Ich dachte, dass die gesetzliche Grundlage durch eine zwei/drittel Mehrheit geschaffen wird.

Aequitas49 hat mich da allerdings verbessert.

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Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Daher wäre es nicht möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es kann kein Bundesland "rausgeworfen", also aus der Bundesrepublik ausgeschlossen werden. Die Ewigkeitsklausel im deutsche Föderalismus verhindert dies stand heute.