Knarrnder quitschender parkettboden vermieterpflicht?

2 Antworten

BGH beschliesst Mindestmass beim Trittschall in Mietwohnungen

Möglichrweise falsch verlegt.

Der Boden wurde (laut optik) in einer Zeit verlegt, wo es schon im Altbau bei Sanierung eine Vorschrift zur Trittschalldämmung gab. Dies wurde auch gemacht s. Bilder. Dennoch könnte eine Prüfung ergeben, dass diese nicht ausreichend sorgsam gemacht wurde. Aber es gibt eben auch Grenzen in einem Altbau.

Da drängt sich mir als erstes mal die Frage auf, ob Dir das nicht bei der Wohungsbesichtigung aufgefallen ist.....

Rücksichtnahme in allen Ehren... aber Du hast ne Wohnung gemietet, um die im üblichen Rahmen bestimmungsgemäß zu benutzen. Und dazu gehört natürlich auch das Hin- und Herlaufen (barfuß, Socken oder so... jetzt nicht unbedingt Straßenschuhe). Und das machen zu können ist aufgabe des Vermieters, dies sicherzustellen.

Da hat ja auch vorher gemand gewohnt. Und der is ja auch nicht durch die Wohnung geflogen. Das problem ist ja jetzt sicher nicht neu...