Kleintransporter zieht ohne zu Blinken auf die 3. Spur?
Hallo,
ich hatte letze Woche den Fall, dass ich auf einer 3 Spurigen Autobahn links mit ca. 135 km/h gefahren bin. Die beiden rechten Spuren wurden von LKW genutzt. In der mittleren Spur fuhr ein Kleintransporter welcher kurz vor meiner vorbeifahrt ohne zu blinken links rüberzog. Ich musste innerhalb kürzester zweit meine Geschwindigkeit extrem reduzieren. Mit kurzer Lichthupe habe ich auf mich aufmerksam gemacht. Bei der vorbeifahrt wurde ich von dem Fahrer des Kleinsransporters noch gefilmt. Ich vermute aber auch, dass er mich nicht mal gesehen hat durch den toten Winkel. An der nächsten Raststätte habe ich das Fahrzeug dann gesehen und ihn auf den Vorfall angesprochen. Er äußerte das Drängler wie ich ne Anzeige bekommen und der Richter das Video sehen wird. Ich habe ihn nochmal darauf hingewiesen das er mich ausgebremst hat und auch nicht geblinkt hat. Irgendwie beschäftigt mich diese Verhalten und auch die Tatsachenverdrehung. Ein kurzes Fernlicht und oder Lichthupe war in dieser Situation sicher nicht korrekt, jedoch auch notwendig um mich kurz aufmerksam zu machen. Das der Fahrer sich nicht entschuldigt hat und noch die Situation verdreht ärgert mich am meisten. Ich vermute das dieser auch aufgrund seiner Aggression eine Anzeige bei der Polizei erstattet hat.
Sieht man das rüberziehen mit 80 km/h nicht eigentlich auch als Nötigung an, vor allem wenn dieser dies noch ohne blinken ausführt. Sollte ich hier vorsorglich auch Anzeige erstatten?
ich bedanke mich im Voraus für hilfreiche antworten.
Danke
Uta
8 Antworten
Die beiden rechten Spuren wurden von LKW genutzt.
Was sowieso schon mal verboten ist, da Elefantenrennen.
Es sei den der rechteste war DEUTLICH zu langsam.
Sieht man das rüberziehen mit 80 km/h nicht eigentlich auch als Nötigung an, vor allem wenn dieser dies noch ohne blinken ausführt. Sollte ich hier vorsorglich auch Anzeige erstatten?
Kannst du gerne machen... wird aber an Mangel an Beweisen eingestellt UND sogar eine Strafe für den anderen Autofahrer trotzdem heißen kann, da er während der Fahrt sein Handy in der Hand hatte und noch dazu unerlaubte Bildaufnahmen gemacht hat, das ganze sogar als gefährliche Gefährdung des Straßenverkehrs ausgelegt werden kann.
ABER genau das muss DU dann beweisen.
Genau aus diesen und anderen Gründen habe ich eine Dashcam in meinem Auto, die sowohl nach hinten als auch nach vorne gerichtet ist.
Nur Elefantenrennen - also sich ewig hinziehende Überholmanöver
Das trifft auf 95% der Überholmanöver von LKWs zu.
LKW dürfen sich natürlich gegenseitig überholen.
Das stand ja auch nicht zur Diskussion und wurde ja nicht verneint.
sind bei zweispurigen BABs verboten - bei dreispurigen vermutlich nicht - dort ist es schließlich ja auch erlaubt, auf der mittleren Spur zu bleiben, wenn langsamere Fahrzeuge auf der rechten Spur noch etwas weiter voraus sind.
Die Gesetzgebung besagt:
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Gespanne dürfen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
Das bedeutet, egal ob 2 oder 3 Spurig, das ein LKW grundsätzlich RECHTS fahren muss, außer eben o.g. von mir und wenn die Fahrbahn sich teilt (in 2 Richtungen) und nur das wechseln auf die linke Spur die neue Fahrtrichtung zu erreichen ist.
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Gespanne dürfen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
Das bedeutet, egal ob 2 oder 3 Spurig, das ein LKW grundsätzlich RECHTS fahren muss,
Nein, das stimmt nicht. Das gilt nur für die eine Spur ganz links. Die mittlere Spur dürfen LKW hingegen auch zum Überholen benutzen, es sei denn es gibt durch Beschilderung ein LKW-Überholverbot.
Wenn ich dich richtig verstehe, wurdest du also nicht gefilmt, als du "drängelnd, ohne Sicherheitsabstand aber mit Hupe und Lichthupe" hinter dem Kleintransporter fuhrst.
Du wurdest, nach deiner Schilderung, gefilmt, als du den Transporter überholt hast.
Überholvorgänge auf einer Autobahn sind nicht ungewöhnlich und kommen mehrere zehntausendmal täglich vor....
Mache dir also keine weiteren Gedanken zu dem Vorfall
Na dann mal herzlich willkommen im Straßenverkehr :)
Sowas passiert immer mal. Ob der nun nicht richtig geschaut hat, Blinker vergessen hat oder was auch immer: Situation gemeistert, Situation erledigt. Kurze Lichthupe mag verständlich sein, ein als Nötigung oder Drängeln auslegbares "Anleuchten" kann ich aus der Erzählung nicht herauslesen. Zudem hat Sie der "Fahrer" gefilmt ? Mit dem Handy ? Merkt er hoffentlich selbst, dass das nicht unbedingt dienlich ist.
Was wird geschehen und was sollten Sie tun ? --> Rein garnichts.
Beim nächsten Mal einfach die Person fahren lassen und nicht durch Ansprechen die Situation eskalieren. Immerhin ist es des deutschen Autofahrer liebstes Hobby, sich stets im Recht zu fühlen :)
Ich bin nicht fit genug in diesem Metier, du bekommst bestimmt noch gute Antworten, aber ich wollte dir schreiben, dass das Verhalten dieses anderen Menschen bösartig, gehässig und widerwärtig ist. Ich glaube das ist ein Menschenhasser, weil wer bitte macht sowas?
Bin guter Dinge, dass letztlich das Recht auf deiner Seite ist! 👍🏻 Lass dich nicht einschüchtern.
Solche Schilderungen sind immer einseitig.
Ich frage mich, wie der Kleintransporterfahrer auf die Idee kommt, Dich als Dränglerin zu bezeichnen - offenbar muss da ja irgendetwas gelaufen sein. Wer das objektiv richtig interpretiert, können wir nicht sagen.
Natürlich darf er nicht unvermittelt rüberziehen.
Die Lichthupe ist übrigens außerhalb geschlossener Ortschaften als Ankündigungsignal zum Überholen gestattet und vorgesehen.
Wenn aber die Umstände darauf hinweisen, dass sie zu einem anderen Zweck diente, kann das ganze Umschlagen und als Nötigung gewertet werden.
Das Filmen ist übrigens dann nicht erlaubt, wenn der Fahrer das Smartphone in der Hand gehalten hat. Das Video zu präsentieren könnte also auf ihn zurückschlagen und ihm einen Punkt in Flensburg einbringen. Insofern wäre er schön blöd, es zu präsentieren, wenn damit sein Verkehrsvergehen deutlich würde.
Was sagt uns das Ganze: Diesen Kleinkrieg auf den Autobahnen würde es deutlich weniger geben, wenn die Geschwindigkeitsunterschiede geringer wären, keiner seinen Anspruch auf ungestört freie Fahrt auf der linken Spur durchsetzen würde - sprich: Bei einem Tempolimit.
Nein. LKW dürfen sich natürlich gegenseitig überholen. Nur Elefantenrennen - also sich ewig hinziehende Überholmanöver - sind bei zweispurigen BABs verboten - bei dreispurigen vermutlich nicht - dort ist es schließlich ja auch erlaubt, auf der mittleren Spur zu bleiben, wenn langsamere Fahrzeuge auf der rechten Spur noch etwas weiter voraus sind.
Gute Sache, aber Du darfst den Verkehr nicht kontinuierlich aufnehmen -dann wäre es ein verbotener Gebrauch, und ein Richter könnte die Aufnahmen als unzulässiges Beweismittel ablehnen.