Ist das wirklich Nötigung auf Autobahn?
Hallo,
ich war auf einer dreispurigen Autobahn unterwegs. Ich hatte eine Geschwindigkeit von 220 km/h und war ganz links. Plötzlich sehe ich, wie ein Wohnwagen von der mittleren Spur auf die linke Spur fahren wollte. Ich habe mehrmals Lichthupe gegeben in der Hoffnung das er mich sieht und wieder zurück zieht. Aber nein, er hat sein überholvorgang weiter durchgeführt.
Daher habe ich stark gebremst. Von 220 auf 110 km/h. Am Ende hatte ich ein abstand von 5 m, zum Glück bin ich nicht in ihm reingekracht.
Er ist wieder auf die mittlere Spur gewechselt. Ich hatte die Möglichkeit wieder Gas zu geben oder auch auf die mittlere Spur zu fahren, da von hinten auch jemand mit hoher Geschwindigkeit ankam.
Ich also auch in der Mitte gewechselt und vor ihm eingeschert. Da ich unter Schock stand, merkte ich gar nicht, dass ich immer weiter und weiter gebremst habe. Am Ende waren wir beide in der Mitte mit 70 km/h. Dann bin ich nach rechts. Er gleichzeitig auch. Ich fuhr dann weiter mit 80 km/h weiter bis ein Parkplatz kam und ich dort anhalten wollte und mal durchatmen. Er kam mir hinterher und fängte an mit der Diskussion. Er sagt er hat alles auf Kamera und will mich wegen Nötigung anzeigen.. Ist das echt eine Nötigung?
10 Antworten
Statt mehrmals (!?!) zu Lichthupen wäre ich vom Gas ähm Strom gegangen und die ganze Sache wäre entspannt abgelaufen.
Du hast ihn genötigt (fängt bei der Lichthupe an und geht mit dem Ausbremsen weiter) und bist zum Autofahren oder für Autobahnfahrten wohl nicht geeignet.
Klar, es war niemand von uns dabei, aber
Ich habe mehrmals Lichthupe gegeben in der Hoffnung das er mich sieht und wieder zurück zieht
klingt für mich nach verscheuchen wollen.
Wenn es wirklich brennt, hau' ich in die Eisen und ziehe den Lichthebel durch.
Jep - und trotzdem kostet Lichthupe nur 5€, in schweren Fâllen 10€..
"verscheuchen" kann ich nur jemand der mir im Weg "ist" und nicht jemanden, der "von der mittleren Spur auf die linke Spur fahren wollte" - also noch nicht im Weg war.
Deshalb hab ich seit über 10 Jahren eine Dashcam im Auto und hätte meine "Sicht" damit untermauern können...
Die 30-40€ sollten es jedem wert sein..
Ich bin in der Zeit vom Gas gegangen. Brems du mal 110 km/h in weniger als 5 Sekunden. Da weißt du, was eine vollbremsung ist!
Ja, du hast ihn und alle Fahrzeuge dahinter genötigt und sehr gefährdet!
Wer "unabsichtlich" sich vor einen Wohnwagen setzt und "nicht merkt", daß er immer noch bis auf 70 runterbremst, sollte noch einige Fahrstunden nehmen. Und wer auf einer vollen Autobahn meint, er müsse 220 Km/h fahren, und für sich beansprucht, die linke Spur allein zu nutzen, müsste sein Fahrverhalten grundsätzlich überdenken
Plötzlich sehe ich, wie ein Wohnwagen von der mittleren Spur auf die linke Spur fahren wollte. Ich habe mehrmals Lichthupe gegeben in der Hoffnung das er mich sieht und wieder zurück zieht.
Hier sehe ich keine Nötigung, sondern eine völlig normale Ankündigung einer Überholabsicht.
Ich also auch in der Mitte gewechselt und vor ihm eingeschert. Da ich unter Schock stand, merkte ich gar nicht, dass ich immer weiter und weiter gebremst habe. Am Ende waren wir beide in der Mitte mit 70 km/h.
An diesem Punkt wird es knifflig.
Der andere kann natürlich nicht wissen, dass du mit einer ziemlich alltäglichen Verkehrssituation (mir passiert locker 10x je 100 km Autobahnfahrt) dermaßen überfordert warst, dass du nicht mehr wusstest was du machst. Aus seiner Sicht (die vermutlich davon ausgeht, dass du weißt was du tust) war es ein absichtliches Ausbremsen, beispielsweise aus Angepisstheit. Sieht man ja in vielen Dashcamvideos, dass sowas mittlerweile Gang und Gäbe ist.
Nun war es keine Absicht deinerseits. Eine Nötigung setzt aber eine Absicht voraus. Also kann es keine Nötigung gewesen sein.
Aber: Das Argument, mit dem du erklärst warum es keine Nötigung war, schließt ein dass du dein Handeln nicht im Griff hattest. Sprich, du warst nicht in der Lage, sicher zu fahren. Und bist trotzdem gefahren. Kurz vorher sogar mit über 200 km/h. Vielleicht solltest du nochmal in dich gehen, ob das wirklich der Weg ist, mit dem du dich rechtfertigen willst...
Ich glaube, wenn es wirklich hart kommt, solltest du lieber zusehen, dich so zu entschuldigen dass es der andere akzeptiert, als es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen.
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Wenn du von der Situation wirklich so erschrocken warst, dass du möglichst schnell von der Autobahn runter wolltest, verstehe ich nicht warum du den anderen überhaupt noch überholt hast. Dafür musstest du doch auch erstmal wieder Gas geben.
Hinter ihm bleiben, langsamer werden bis du nach links rüber kannst, dort im Verkehr mitschwimmen.
Danke. Also ich habe etwas aufs Gas getreten da hinter mir mehrere Fahrzeuge angerast kamen und der Wohnwagen ist auch langsamer geworden.
Auch für die Nötigung braucht es den Vorsatz. Der ist hier wohl kaum gegeben.
Wenn er dich anzeigen sollte, gibst du das genauso an wie hier. Die Bodycam Aufnahme sollte er ja noch haben
Welchen Grund siehst du, von 110 kmh auf 70 kmh runter zu bremsen, wenn es kein Vorsatz war?
Aus welchem Grund sind Zugführer fertig, wenn sie jemand überfahren haben und brauchen eine Therapie? Das nennt sich Schockzustand und so etwas gibt es bei Menschen.
Das kann man doch nicht vergleichen!
Der Fragesteller ist viel zu schnell gerast (220 kmh). Ein normal schnelles Fahrzeug (110 kmh) wechselt auf seine Spur, er hält keinen ausreichenden Sicherheitsabstand, überholt, sobald er kann und bremst extrem runter (70 kmh). Warum? Woher kommt der angebliche Schock???
Und im Strassenverkehr ( ähnlich wie bei Lokführer mit solchen Erlebnissen) kann es dann heissen " muss überprüft werden um zu sehen ob du weiter geeignet bist am Strassenverkehr mit einem Kraftfahrzeug teilzunehmen"
Nennt sich medizinisch-psychologische Untersuchung und so etwas gibt es auch für Menschen.
Woher kommt der angebliche Schock???
Weil es eine einfache Schutzbehauptung ist die einem als Erstes einfâllt...
Danke! In der Aufnahme sieht man nur, dass ich auf der mittleren Spur gebremst habe. War halt unter Schock, und realisierte nicht, dass ich weiter Bremse. Jetzt sieht es so aus, dass ich ihn absichtlich ausgebremst habe..
Das mit der Lichthupe wäre streitig - warum hätte er sie nicht nutzen dürfen?
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/16.html