Kleingewerbe Name erfinden?

4 Antworten

  1. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, musst du da natürlich deinen echten Namen angeben. Meldest du ein Einzelunternehmen an, dann heißt es juristisch auch so wie DU, denn es gibt keinen Unterschied zwischen dir und dem Unternehmen. Wenn du dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen willst, muss dort natürlich auch dein Name angegeben werden.
  2. Im Tagesgeschäft kannst du Fantasienamen nutzen, solange du nicht Namensrechte dritter verletzt. Auf Rechnungen muss deine Steuernummer stehen. Darüber bist du zu identifizieren.
  3. Bei allen gewerblichen Auftritten im Internet musst du ein Impressum mit deinem Echtnamen angeben.
  4. Ein Gewerbe anonym zu führen ist verboten und führt zu hohen Bußgelder und teuren Abmahnungen.
Ich habe vor ein Kleingewerbe zu gründen.

Du kannst nichts gründen was es nicht gibt.

Du meldest lediglich ein Gewerbe an.

Ich möchte einen erfundenen Namen nutzen

Einen Firmennamen trägt ein Handelsunternehmen dann, wenn es unter diesem Namen im Handelsregister eingetragen ist.

Bei der Gewerbeanmeldung von Einzelunternehmen wird dein bürgerlicher Name (vollständiger Vor- und Zuname!) in deiner Anmeldung eingetragen. Dies ist automatisch die Geschäftsbezeichnung deines Unternehmens.

Abwandlungen wie Blumemfee - Berta Kuh sind natürlich zulässig.

Nein, nicht normalerweise, daß gibt das Recht vor.

Du kannst natürlich alternativ unter einem Namen handeln/ Tätig werden, wenn im Geschäftsleben - natürlich auch im Impressum einer Webseite klar wird, wer der handelnde ist.

machst Du es nicht, kannst Du dafür abgemahnt werden und darüber hinaus auch Ärger mit dem Gewerbeamt bekommen.

Woher ich das weiß:Recherche

anonym20526 
Beitragsersteller
 17.02.2025, 14:03

Was heißt normalerweise? Wäre schön,wenn das einfach erklärt wird.

Früher war es übl. dass Fachgeschäfte für Rundfunk-Empfänger & Co. Radio ... hießen, also z. B. Radio Müller, Inh. Alex Müller. Sowas sollte heute auch noch erlaubt sein.

notting

Woher ich das weiß:Recherche