Kleingartenverein Informationspflicht der Vorstandschaft?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kenne die Ursache nicht. Aber ich nehme jetzt einfach einmal an, dass die Ungereimtheiten zwischen A und B bestehen, nicht mit dem Vereinsvorstand. Auf dieser Grundlage meine ich folgendes:

Dem Vorstand kommt in diesem Fall die Vermittlerrolle zu. Dazu ist es richtig, erst einmal beide Seiten getrennt anzuhören. Danach sollte der Vorstand die Gesprächsergebnisse auf beiden Seiten herausfiltern, die er für eine erfolgreiche Vermittlung hilfreich erachtet, also die Informationen "dosiert" an den jeweils anderen geben. Das kann über mehrere Gesprächsrunden so gehen, bis eine Einigung in Sicht ist. Insofern hat der Vorstand mMn bisher alles richtig gemacht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 48 Jahre Ehrenämter in Vereinsvorständen, Vereinsmanager

hebedle808 
Beitragsersteller
 25.10.2021, 12:24

Herzlichen Dank Mundenheimer,

Die Grundlage ist richtig erkannt. Gilt Deine Antwort auch dann wenn nur mit Nachbar B gesprochen wurde und Nachbar A erstens nur durch Zufall davon erfährt und zweitens daher keinerlei Kenntnis über das Ergebnis mitgeteilt wurde.

Nachbar A kann somit gegenüber Nachbar B schwierig argumentieren da er nicht au dem gleichen Wissensstand ist.

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Mundenheimer  25.10.2021, 12:34
@hebedle808

Wenn es ein Konflikt zwischen A und B ist, dann muss natürlich auch mit A gesprochen werden, um einen Einigungsvorschlag beiden unterbreiten zu können. Ansonsten bleibe ich dabei, der jeweiligen Gegenseite immer nur das mitzuteilen, was dem Vorstand als Vermittler in Richtung Einigung hilfreich erscheint, das kann u. U. auch erst einmal nichts sein.

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hebedle808 
Beitragsersteller
 25.10.2021, 19:26
@Mundenheimer

Nun ja, dem Vorstand kann etwas hilfreich erscheinen aber wenn konflikthafte Nachbarn nicht auf dem gleichen Wissensstand (Vereinbarungen nur eines Nachbarn mit der Vorstandschaft) sind kann dies m.E. weitere Konfliktpunkte hervorrufen.

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