Gepachteter Garten, Nachbar verlangt Baumfällung
Hallo liebe Community,
folgendes Problem hat meine Schwiegermutter erwischt:
Sie hat in einem Kleingartenverein ein Kleingarten mit Laube gepachtet. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Walnußbaum. Seit zwei Jahren hat Sie einen neuen Nachbar, der seit einer Woche die Fällung des Baumes über den Kleingartenverein verlangt. Der Baum selbst ist geschätzt 80-100 Jahre alt, war also schon lange vor dem Verein da.
Ich habe mich durch die Gesetzestexte geprügelt, jedoch mehr Verwirrung als Antwort gefunden. Einerseits gibt es eine Baumschutzregelung für Brandenburg, welche jedoch wohl nicht greift, da es sich um einen Obstbaum handelt.
Der Lichteinfall für den Nachbarn ist durch den Standort des Baumes nicht nachteilig, auch steht er knapp 5m von der Grundstücksgrenze weg. Der Nachbar argumentiert, dass halt Laub auf seinem Grundstück fällt (Äste werden jedes Jahr gekürzt, Laubfall auf seiner Seite minimal.) und das die Pflanzen an der Hecke nicht richtig wachsen.
Gibt es irgendwie ein Gesetz oder eine Rechtssprechnung, um den alten und gesunden Walnußbaum zu retten? Immerhin hängen da viele Erinnerung der Familie seitens meiner Lebensgefährtin dran...
Vielen Dank schonmal!
9 Antworten
Es gibt eine ganz einfache, zugegeben hinterhältige Möglichkeit: Schreibe dem Amt für Denkmalpflege. Auch Bäume können unter bestimmten Umständen unter Denkmalschutz stehen. Dann ist es schon verboten, den Baum auch nur schief anzusehen. Bei einem Baum, der 80-100 Jahre alt ist, werden die vom Amt freiwillig kommen und sogar noch Kaffee und Kuchen mitbringen. Ich bin Baumpfleger und habe diesen Rat schon vielen Kunden gegeben, die Nachbarschaftliche Probleme mit einem Baum hatten. Ein Denkmalgeschützter Baum ist unantastbar. Egal für wen.
Ich würde da erst einmal garnichts machen. Soll er doch klagen, wenn er meint, der Baum muss weg. Das wird er aber unter Umständen garnicht machen, weil ihm das Geld kostet, besonders, wenn er den Prozess verliert. Natürlich ist dabei die Frage, was der Verein davon macht. Ich vermute mal, garnichts, wenn der Baum da schon seit Ewigkeiten steht. Solchen notorischen Meckerern muss Du einfach die kalte Schulter zeigen. Frag' ihn doch mal, ob er nichts besseres zu tun hat, als sich über den Baum aufzuregen.
Warum wendest du dich mit dem Problem nicht an den Vorstand des Kleingartenvereins?
Ich habe auch einen Garten + nach meinem Wissensstand hat der Nachbar keine Chance, weil der Mindestabstand eingehalten wurde.
Update:
Ich habe am Wochenende noch einmal mit Schwiegermutter gesprochen, mir alle Unterlagen geben lassen und mit dem Landesamt für Brandenburg telefoniert.
Lt. dem Telefonat fällt das gepachtete Grundstück unter dem Kleingartengesetzt, d.h. es bedarf noch nicht einmal einer Fällgenehmigung für diesen Baum. Auch sind lt. diesem Gesetzt Bäume über 6m Höhe wohl nicht zulässig bzw. erwünscht.
Ich habe mir die Satzung durchgelesen, und ironischer Weise steht nichts davon drin, dass Walnussbäume verboten sind. Auch steht drin, dass der Garten frei zur nicht gewerblichen Erwirtschaftung von Obst dienen und nach eigenem Bedarf ästhetisch genutzt werden kann.
Ausserdem soll der Vogelschutz und größtmöglicher Respekt gegenüber der Natur gewährleistet sein. Die wiedersprechen sich echt selbst. Ich versuch es jetzt mal auf diese Schiene.
Da regen sich alle Politiker etc. über Umweltschutz, Feinstaub und Grünerhaltung auf und dann sowas. Wir wissen echt nicht mehr weiter...
Wenn jemand noch was weiß, immer her damit. Wir und der Walnussbaum, den es ans Fell gehen soll, sind für jeden Hinweis dankbar.
lG
BBB
Da es sich um einen Kleingartenverein handelt, würde ich dem Nachbarn empfehlen, das Thema in der Versammlung zu erörtern. Und bis dahin den Nachbarn ignorieren. Was in einem Kleingarten zu tun ist, darüber bestimmt der Verein.
Wenn der Vorstand das beschlossen hat, dann muss das ja im Protokoll von der Vorstandssitzung drin stehen. Das würde ich mir erstmal zeigen lassen, bzw. zu diesem Beschluss muss es ja ein Schreiben vom Verein geben. Ich würde mich da schonmal nicht auf mündliche Aussagen verlassen. Dann die nächste Frage, kann der Vorstand das überhaupt allein beschließen. Das ist davon abhängig, was in der Vereinssatzung steht. Und die kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen oder geändert werden.
Ach so, Laubfall ist auch normal, und wenn es hundertmal den Nebengarten erstickt.
Generell ein guter Vorschlag, nur ist es leider so, dass er dies bereits über den Verein fordert und der Vorstand dieses wohl beschlossen hat. Angeblich sei dies beschlossene Sache und wir suchen nun Mittel zur Gegenwehr. Es betrifft nur EINEN Nachbarn absolut minimal.