Termine?
Hallo im Schrebergarten , ist es Pflicht an der Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen, ansonsten zahlt man ja eine Strafe . Die Verein macht auch Veranstaltungen außerhalb der Gemeinschaftsarbeit muss man da auch teilnehmen oder ist es nicht so schlimm wenn man nicht teilnimmt bspw. wenn man Arbeit hat oder so ? Zahlt man dann auch eine Strafe ?
4 Antworten
Pflichtstunden müssen geleistet werden. Ansonsten werden die berechnet. Je nach Verein bis 50_€ die Stunde. Begründung dass dafür ein Landschaftsgärtner usw eingekauft werden muss. Ansonsten gibt es kein Pflichtprogramm. Natürlich wird sich niemand mit dir etwas zu tun haben wollen. Im übrigen bin ich im Gartenvorstand
Man muss nicht. Damit generiert der Verein allerdings seine Einnahmen. Wer nicht teilnimmt lebt auf kosten der anderen Gärtner. Darf sich nicht wundern wenn er entsprechend behandelt wird. Oder du spendest deutlich etwas in die Kasse. Sprich mit dem Vorstand. Wir haben auch solche Gärtner. Die zahlen und gut ist.
Wenn in den Vereinsregeln nur die Gemeinschaftsarbeit als Pflicht steht und die Veranstaltungen nicht, dann gibt's auch keine Strafzahlung.
Schau dir am besten nochmal die Regeln an oder erfrage es bei eurem Vereinsvorsitzenden.
Ein Blick in die Satzung / Nachfrage beim Vorstand klaert wie Veranstaltungen "ausserhalb" durch Mitglieder zu vertreten sind
Gemeinschaftsarbeiten, z.B. Wegeunterhalt, Heckenschnitt ... sind Aufgaben, die zum Wesen dieser Anlagen gehoeren, das Nichtmitwirken schaedigt den eigenen Ruf und kann auch finanziell geruegt werden ... auch hier das "Kleingedruckte" lesen
Nichtwahrnehmbare Pflichtstunden werden in zu leistender Geldabgabe verrechnet. Das ist keine Strafe!
das ist mir klar muss man bei den anderen Veranstaltungen teilnehmen ?