ebay käufer rücknahme?

5 Antworten

Nein. Wenn du das klar, offen, transparent kommuniziert hast, dann sehe ich kein Problem.

Ein eBay-Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.

Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hast Du als Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.

Du bezahlst sogar noch für den Rückversand. Reagierst Du nicht, dann wird eBay erstatten, Du bist Geld und Ware los und Du bekommt einen Mangeleintrag in Deinen Account.

Und wenn das Geld schon an Dich ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit Deinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.

Du hast dann genau 2 Möglichkeiten:

  1. Du sendest dem Käufer einen Rücksendeschein, erhältst Deinen Artikel zurück und erstattest bei Erhalt.
  2. Du reagierst nicht und sendest keinen Rücksendeschein, dann bist Du Geld und Ware los und eBay übernimmt die Erstattung. Zusätzlich bekommst Du einen Mangeleintrag ins Konto.

Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.

Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Dein Problem ist der Verkauf auf ebay. Damit hast Du den Käuferschutz von eBay akzeptiert.

Der Käufer wird einen abweichenden Artikel an ebay melden. Ebay wird ihm den Kaufpreis erstatten, und Du darfst schauen, wie Du die Pumpe zurück bekommst. Alternativ kannst Du ihn auf Zahlung verklagen. Ob sich das lohnt?

Wenn angegeben ist, dass die ungepreufte Pumpe "zu 99% funktioniert", dann bedeutet das, dass sie wohl funktioniert.

Wenn sie nicht funktioniert, ist das eine Abweichung von der Artikelbeschreibung. Da greift der Kaeuferschutz.

Man haette das "zu 99%" einfach weglassen muessen. Ungeprueft, reparaturbedeuerftig, wahrscheinlich defekt etc. waere angemessen gewesen.

PS: Das ist auch eine Masche, um Schrott loszuwerden. (Irrefuehrende, zweideutige Artikelbeschreibung).

Dann lass ihn drohen.

Er müsste klagen und hat meiner Meinung als Laie dann schlechte Karten.

Zudem müsste er die Beweisführung deines Vorsatzes führen. Darauf müsstest du Argumente haben, warum dir ein Test nicht möglich war.