Kleinanzeigen Käufer will Retour weil Glitzerkleid glitzert?

5 Antworten

Der Käufer hat mit Käuferschutz gezahlt, dem Du nun mal zugestimmt hast. Er wird melden, dass das Kleid nicht der Beschreibung entspricht (unabhängig davon ob es wahr ist), und OPP wird den Kaufpreis erstatten.

Du darfst dann dem Kleid nachlaufen, und wirst vermutlich ein Kleid zurück bekommen, das von der Käuferin an besagtem Tag getragen wurde.


gaensepfoetchen 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 15:16

Wird OPP nicht beide Seiten in Betracht ziehen und dann eine Entscheidung fällen? Hat der Käufer automatisch recht bei OPP?

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Hoich  20.08.2024, 15:54
@gaensepfoetchen

Nein, der Käufer hat bei OPP nicht automatisch recht. Ich hatte schon mal einen solchen Fall.

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einandereruser  20.08.2024, 17:31
@gaensepfoetchen

Du bietest eine Zahlungsart, und weißt nicht, dass damit fast nur der Käufer geschützt ist?

Nun denn. Auszug aus der HP von Kleinanzeigen:

Immer abgesichert

Ist für den Käufer nach Erhalt der Ware alles in Ordnung, wird das Geld freigegeben und landet auf dem Konto des Verkäufers. Ist das Produkt nicht wie beschrieben, erstatten wir den Betrag.

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gaensepfoetchen 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 15:14
@einandereruser

Also ich verkaufe auf diversen Platformen seit vielen Jahren 2nd Hand Privatsachen. Auf jeder Platform gibt es eine Variante von dem sogg. Kleinanzeigen "Käuferschutz", PayPal hat so was auch. Ich war bisher als Käufer immer 100% für diesen Käuferschutz, nur auf Kleinanzeigen benutze ich diese Funktion zum ersten Mal. Ist das Produkt nicht wie beschrieben, wird erstattet, und dafür bin ich auch. Wenn ich einen Fehler gemacht habe, soll das Geld doch dem Käufer gegeben werden, deshalb nehme ich mir Zeit beim Fotos machen und Fotographieren. Mein Produkt ist aber wie beschrieben. Bei anderen Platformen und PayPal wenn dann so eine Reklamation des Käufers mal eintraf, hat sich die 3. Partei beide Seiten angehört und daraufhin eine Entscheidung gefällt. Es war nicht automatisch "wenn es dem Käufer nicht gefällt kann er es zurückgeben". Wenn das so wäre, sollte der "Käuferschutz" einfach 14 Tage Rückgaberecht für den Käufer heißen oder, in dem Fall würde ich dem dann nicht zustimmen als Verkäufer. Die Frage ist, dass bei einem Glitzerkleid etwas Glitzer auf dem Boden zu sehen ist, eine Zitrone sauer ist, oder ein Weihnachtsbaum Tannennadeln auf dem Boden hinterlässt, ist doch kein Defekt und kein Fehler den man beschreiben muss, oder?

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einandereruser  21.08.2024, 20:20
@gaensepfoetchen

Es geht gar nicht darum, ob die Ware nicht der Beschreibung entspricht.

Bitte lese meine erste Antwort, und versuche dieses mal, die Aussage dahinter zu verstehen.

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Der Käufer wird einen Käuferschutzfall eröffnen und den zu 100% gewinnen.

Überleg mal, warum es wohl „Sicher bezahlen“ und Käuferschutz heißt, und nicht „Sicher bezahlt werden“ und Verkäuferschutz.

Nimm’s mir bitte nicht übel, aber ich werde nie verstehen, warum man freiwillig (!) eine Bezahlart anbietet, die man nicht versteht, bei der nur der Käufer geschützt ist und bei der andere darüber entscheiden, ob und wann man sein Geld bekommt und die es einem auch wieder wegnehmen können.


gaensepfoetchen 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 15:21

Tut mir Leid, aber ich verkaufe auf 2nd Hand Platformen seit vielen Jahren und stimme immer dem "Verkäuferschutz" auf allen zu. Es heißt Käuferschutz weil hauptsächlich der Käufer bei diesen Platformen im Marketing und bei der Werbung im Vordergrund steht, die Verkäufer werden nicht aktiv gesucht. Auf jeder Platform gibt es eine Variante von dem sogg. Kleinanzeigen "Käuferschutz", PayPal hat so was auch. Ich war bisher als Käufer immer 100% für diesen Käuferschutz, nur auf Kleinanzeigen benutze ich diese Funktion zum ersten Mal. Ist das Produkt nicht wie beschrieben, wird erstattet, und dafür bin ich auch. Wenn ich einen Fehler gemacht habe, soll das Geld doch dem Käufer gegeben werden, deshalb nehme ich mir Zeit beim Fotos machen und Fotographieren. Mein Produkt ist aber wie beschrieben. Bei anderen Platformen und PayPal wenn dann so eine Reklamation des Käufers mal eintraf, hat sich die 3. Partei beide Seiten angehört und daraufhin eine Entscheidung gefällt. Es war nicht automatisch "wenn es dem Käufer nicht gefällt kann er es zurückgeben". Wenn das so wäre, sollte der "Käuferschutz" einfach 14 Tage Rückgaberecht für den Käufer heißen oder? In dem Fall würde ich dem dann nicht zustimmen als Verkäufer. Die Frage ist, dass bei einem Glitzerkleid etwas Glitzer auf dem Boden zu sehen ist, eine Zitrone sauer ist, oder ein Weihnachtsbaum Tannennadeln auf dem Boden hinterlässt, ist doch kein Defekt und kein Fehler den man beschreiben muss, oder?

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Rasentraktor007  21.08.2024, 15:23
@gaensepfoetchen

Lass Dich einfach überraschen.

Die Entscheidung trifft eBay, nicht Du.

Und ich wette, die Entscheidung wird Dir nicht gefallen.

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Hab den langen Text nicht gelesen aber wenn der Käufer etwas zurückgeben will weil es der Beschreibung entspricht hat er kein Anfechtungsrecht. Bei einem Privat(ver)kauf muss ja auch kein Anspruch auf Rücknahme bestehen.


gaensepfoetchen 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 15:19

Die Frage kurz und bündig wäre, ist es ein Defekt dass ein Glitzerkleid etwas Glitzer abwirft? Das Kleid sieht immer noch aus wie neu, habe aber nicht gedacht es ist notwendig darauf hinzuweisen, dass ein Glitzerkleid etwas Glitzer abwirft. Wird OPP dem Käufer recht geben in einer Situation?

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MainSenfdazu  20.08.2024, 15:26
@gaensepfoetchen

Das kann ich leider mangels Rechtswissen (und mangels Vorstellung davon, wie das konkret aussieht) nicht sagen. :/ Kommt wahrscheinlich auch drauf an ob es der Käufer mal getragen hat (wird oft als Ausschlussgrund für eine Rückgabe anerkannt) oder sogar beschädigt hat, sodass das Glitzerzeug abgegangen ist (sozusagen "Verschleiß" durch Gebrauch).

Zumal der Käufer ja in der Beweispflicht wäre und für einen Prozess das Prozesskostenrisiko tragen müsste. Also wird der Käufer vermutlich nicht diesen Weg gehen. Garantieren kann ich Dir das natürlich nicht.

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Du bist im Recht und solltest den Rückversand gekonnt ablehnen.


gaensepfoetchen 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 14:58

Ich bedanke mich für die schnelle Antwort

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Ich sehe da auch keine rechte für den Käufer zudem er es ja wohl getragen wurde wie genau wurde bezahlt?


gaensepfoetchen 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 15:22

Es wurde per "direkt kaufen" auf Kleinanzeigen gekauft. Ich bin total für Käuferschutz aber in diesem Fall sehe ich nicht dass ich etwas falsch gemacht hätte oder gar vertuscht habe. Das habe ich dem Käufer auch höflich erklärt, woraufhin der Käufer antwortet, dass er Bilder von dem Glitzer auf dem Boden gemacht hat und das an OPP weiterleiten wird wenn ich einer Rücknahme nicht zustimme. Sollte mir ein Fehler unterlaufen sein würde ich das Kleid sofort zurücknehmen, bin mir dessen aber nicht bewusst.

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DomeLPs  20.08.2024, 15:27
@gaensepfoetchen

Da bin ich ganz bei dir das Problem hier ist der Käufer Schutz es heißt leider Käuferschutz nicht Verkäuferschutz Verkäufer haben hier leider häufig dass nachsehen will dir keine Angst machen aber ich sehe in dem Fall gute Chancen für den Käufer da du dich ja verpflichtet hast mit sicher zahlen und die Entscheidungs Gewalt abgegeben hast

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