Käufer holt Ware nicht ab. Kann ich bei Rücktritt vom Vertrag die Differenz einbehalten?
Hallo,
zu meiner bereits gestellten Frage (siehe unten) möchte ich ergänzen:
Ich habe einen neuen Interessenten, der mir aber nur einen Teil der Summe bezahlen würde. Wenn ich vom ersten Vertrag ordnungsgemäß zurücktrete, kann ich dann vom ersten Käufer (der die Ware nie abgeholt hat) die Differenz einbehalten?
Danke für euer Schwarmwissen!
Vorgeschichte:
Ich habe ein Möbelstück über Kleinanzeigen verkauft. Per Nachricht wurden wir uns schnell einig, der Käufer hat mich gebeten, die Ware zu reservieren und die Zahlung zügig veranlasst. Anderen Interessenten habe ich natürlich abgesagt.
Nachdem das Geld eingegangen ist, habe ich auf einen Terminvorschlag zur Abholung gedrängt. Mindestens 10 mal schon.
Eine Antwort kam zurück (der Käufer hätte momentan Probleme, eine Spedition zu finden). Ich habe ihn beruhigt und angeboten, das Möbelstück erst einmal sicher für ihn zu verwahren.
Seither schreibe ich ihn wöchentlich an und seit drei Wochen ist nun totale Funkstille.
Was nun? Wir haben einen Vertrag. Momentan gibt es keinen anderen Interessenten. 🫤 Und sollte ich einen finden, darf ich dann den Vertag kündigen und das Geld zur Not ohne seine Zustimmung zurückgeben? Danke 🙏🏻
2 Antworten
https://www.studysmarter.de/ausbildung/kaufmaennisch/rechtliche-grundlagen/annahmeverzug/
Bekannter ist der Lieferverzug aber auch Deinen Fall gibt es (in der Art).
Dass schwierige dabei ist jedoch das im Kaufvertrag vermutlich kein Abholungstermin vereinbart war
War den ein Termin vereinbart? Welchen er nicht eingehalten hat
Hast du ihm schon eine Frist gesetzt
Er hat auf Reservierung gedrängt und schnell bezahlt. Urplötzlich meldete er sich dann nicht mehr. Auf viel Nachfragen meinerseits kam dann die Info, dass er meine Frist der Abholung (zeitnah) nicht einhalten könne, weil er Probleme habe, eine Spedition zu finden…. Mehr Info habe ich nicht. Ich wäre sogar mit längerem Warten einverstanden, wenn die Spedition eben so ausgebucht ist und erst in 4 Monaten kann. Aber nun kommt gar keine Reaktion mehr. Habe Sorge, dass er zwischenzeitlich verstorben ist oder so 🫣 …
Wissen tut man es nie es könnte tatsächlich sein dass eventuell ein familiärer Notfall oder ein medizinischer Notfall dann im Käufer vorübergehend außer Gefecht gesetzt hat
Im schlimmsten Falle ist der kaufvertrag den ihr geschlossen habt nach drei Jahren verjährt
Hast du vor der Zahlung oder nach der Zahlung eine zeitnahe Abholung gebeten
Ich hatte um zeitnahe Abholung gebeten. Dann hatte er Probleme. Habe die Frist nach hinten verschoben. Jetzt meldet er sich nicht mehr. Obwohl er bezahlt hat… 🫤