Katholisch kirchlich heiraten?

wolfruprecht  25.12.2024, 18:18

War dein geschiedener Partner

  • katholisch?
  • evangelisch?
  • anderes?
  • gar nicht getauft?

Um deine Frage sachlich richtig beantworten zu können, ist diese Information Voraussetzung dafür.

NbgerMadla 
Beitragsersteller
 22.02.2025, 19:33

Evangelisch getauft

5 Antworten

Also nach der Antwort auf meine Nachfrage ist/war dein geschiedener Ehepartner evangelisch. Da ihr beide evangelisch seid, wird eure erste Ehe von der Katholischen Kirche grundsätzlich mal als gültig geschlossene Ehe angesehen, und zwar auch dann, wenn diese "nur" standesamtlich geschlossen wurde. Die Katholische Kirche geht davon aus, dass kirchlicherseits die erste Ehe noch besteht. Katholisch kirchlich heiraten geht dann praktisch nicht mehr. Die Evangelische Kirche kennt eigentlich keine kirchliche Eheschließung, sondern erkennt die standesamtliche Trauung als gültig an und kennt nur eine Segnung der Eheleute.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die kirchliche Gültigkeit der erste Ehe beim Offizialat eurer Diözese anzufechten. Ich kann aber sagen, dass die Erfolgsaussichten nicht besonders gut sind und sich das ziemlich lange hinziehen kann.

Ein möglicher Grund für den Zweifel an der kirchlichen Gültigkeit der Ehe könnte sein, dass die Eheschließungsformel beim Standesamt so war, dass von vornherein eine Auflösung durch Scheidung vorgesehen war. Ich weiß nicht, ob die Formulierungen auf allen Standesämtern gleich sind; das wäre zu prüfen. Bei unserer standesamtlichen Trauung — ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, denn es war wie eine kalte Dusche am Schluss — war die Formulierung am Ende so: "....bis dass der Tod euch scheidet — oder der Familienrichter." Falls das bei euch auch so war, dann könnte man gegenüber dem kirchlichen Ehegericht argumentieren, dass man von Anfang an und zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht von der Unauflöslichkeit einer christlichen (und aus katholischer Sicht sogar sakramentalen) Ehe ausgegangen war (betrifft den Teil: "...oder der Familienrichter") und eine Scheidung als wirkliche Beendigung der Ehe als Möglichkeit in Betracht gezogen wurde. Damit wäre ein Merkmal für die katholisch gültige Eheschließung nicht gegeben, nämlich die der Unauflöslichkeit des Ehebunds.

Was ist an diesem Mythos wahr ?

Ein Mythos ist das nicht. Und ich kenne mich mit dem Kirchenrecht, und hier speziell des kirchlichen Eherechts, doch relativ gut aus.

Das ist teilweise richtig und teilweise falsch. Die katholische, kirchlich geschlossene Ehe kann nicht (!) geschieden werden. Daher wäre eine erneute Ehe tatsächlich eine Sünde. Aber nur dann. Für die protestantische kirchliche Ehe gilt das nicht.
Allerdings kann es sein, daß für eine kirchliche Trauung erst der Übertritt zur katholischen Kirche notwendig ist. Da bin ich mir nicht sicher, am besten den Pfarrer fragen. Besser wäre es in jedem Fall.

Also ich bin der Meinung, dass Du auch kirchlich heiraten kannst, da die erste Ehe nur standesamtlich war. Vorausgesetzt, dein Partner war bisher auch noch nie kirchlich verheiratet.


NbgerMadla 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 13:26

Nein er ist noch nie verheiratet gewesen.

Zeberothoth  23.01.2025, 18:22
@Adi63693

Es geht nur, wenn der Partner katholisch war, nur dann ist die standesamtliche Ehe aufgrund eines Formmangels vor der katholischen Kirche ungültig. Ist man evangelisch und von einem evangelischen Partner geschieden, erkennt die katholische Kirche das an, eine kirchliche Heirat ist dann erst mal ausgeschlossen. Es besteht nur die Möglichkeit einer Annullierung. Diese ist sehr zeitaufwändig (2 Jahre möglich) und kostet viele Nerven. Der Ausgang kann ungewiss sein.

wolfruprecht  22.02.2025, 20:18
@Zeberothoth

Genau so ist es.

Was noch dazu kommen muss: Wenn der katholische Partner damals keine Dispens einholen hat lassen. Wurde das aber gemacht, ginge eine "erneute" Heirat auch nicht.

Die Ehe war nur standesamtlich geschlossen.

Dann kannst du den neuen, katholischen Partner auch katholisch heiraten, (vorausgesetzt eure Genitalien unterscheiden sich).

Mehr dazu hier, dein Fall ist da auch beschrieben: https://www.katholisch.de/artikel/24223-einer-katholisch-der-andere-nicht-so-klappt-die-kirchliche-trauung


wolfruprecht  22.02.2025, 20:21

Stimmt allerdings so nicht (siehe meine Antwort weiter oben).

wolfruprecht  22.02.2025, 20:40
@BillyShears

Ihr früherer Ehepartner war auch evangelisch. Daher war es eine rein evangelische Eheschließung und ihre erste Ehe wird von der Katholischen Kirche als gültig und bestehend angesehen.

Du kannst eure Ehe kirchlich segnen lassen. Standesamt zählt für die Kirche nicht.