Gelten standesamtliche Getraute für die katholische Kirche als verheiratet?

6 Antworten

"Vor Gott" geschlossen ist ja sehr relativ. Gott ist doch nicht nur in der Kirche, oder?

So generell lässt sich das nicht immer sagen. Es kann tatsächlich sein, dass die NUR standesamtliche Hochzeit auch im kirchlichen Sinn gilt, und dann ist eine neue Heirat nach Scheidung natürlich nicht mehr möglich. Wenn die "erste" Hochzeit im kirchlichen Sinn nicht gilt, dann ist eine "zweite" Hochzeit möglich, weil sie ja kirchlich betrachtet die erste Hochzeit ist. Und die Teilnahme an den anderen Sakramenten ist dann selbstverständlich auch möglich.

Eine fruehere nur standesamtliche Ehe steht einer kirchlichen Trauung nicht entgegen, auch nicht der Teilnahme an der Messe etc.


omikron  06.05.2015, 14:17

Das gilt - entgegen landläufiger Meinung - nicht so allgemein.

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Halloechen, ja, du kannst dich kirchlich trauen lassen! Meine erste ehe wurde 2000 auch nur standesamtlich geschlossen. 2010 habe ich meinen 2. mann kirchlich geheiratet. Der pfarrer war sogar sehr aufgeschlossen und nett - und das im erzkatholischen bayern! 


Raubkatze45  06.05.2015, 15:24

Dann musst du allerdings katholisch sein, dann nämlich wäre deine standesamtliche 1. Ehe ungültig gewesen und du konntest problemlos noch einmal kirchlich heiraten. Wenn du aber als ev. Christin nur standesamtlich verheiratet gewesen wärest, geht das nicht, weil bei ev. Christen auch die nur standesamtl. Trauung als gültig anerkannt wird.

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Kurz und knapp:

Gelten standesamtlich getraute Paare auch für die katholische Kirche als verheiratet.

Nein, wenn einer der beiden Partner katholisch war und keine Befreiung von der sogenannten "Formpflicht" beim Bischof eingeholt hat (bzw. lassen hat).

Wenn beide nicht-katholisch waren, dann wird diese Eheschließung schon als gültig anerkannt (z.B. wenn beide Partner evangelisch waren und nur standesamtlich heirateten).

Oder könnte zum Beispiel ein Katholik, der in erster Ehe nur standesamtlich getraut wurde, nach einer Scheidung wieder heiraten und sich dann auch kirchlich trauen lassen?

Ja.

Und wie sieht es für einen solchen Katholiken mit der Teilnahme z.B. an der Eucharistiefeier aus?

Das ergibt sich aus der Beantwortung der Fragen weiter oben.

Jain, Wer Mitglied der kath. Kirche ist, gilt nur dann als verheiratet wenn er auch kirchlich getraut ist. Wenn beide Partner nicht Mitglied sind, dann gelten sie auch nach einer standesamtlichen Trauung als verheiratet. 


trompeter5  06.05.2015, 13:06

Sorry, Teil 2 Deiner Antwort: Einspruch - es gilt IMMER nur die kirchliche Trauung bei der kath. Frage der Wiederverheiratung....

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omikron  06.05.2015, 14:18
@trompeter5

Auch Einspruch!

Aliha ist der Wahrheit näher als du; denn es gilt nicht IMMER nur die kirchliche Trauung.

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Aliha  06.05.2015, 15:58
@trompeter5

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Wer bereits verheiratet ist, kann nicht gültig jemand anderen heiraten. ○ Das gilt unabhängig davon, ob die bereits bestehende Ehe sakramental ist oder nicht. http://www.kirchenrecht-online.de/lehrv/ehe/e-skriptum.pdf Das sagt genau das aus, was ich in meiner Antwort gepostet habe.

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Raetselflug 
Fragesteller
 06.05.2015, 17:16
@Aliha

Wenn ich mal ein Beispiel dazu geben darf: Ehepaar, beide katholisch, aber nicht kirchlich getraut, sondern nur standesamtlich. Wenn diese beiden sich scheiden lassen und einer der Partner danach einen noch nicht verheirateten neuen christlichen Partner auch kirchlich heiraten will, darf er das dann?

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Aliha  06.05.2015, 17:45
@Raetselflug

Ja, beide dürfen kirchlich heiraten da sie nach Kirchenrecht nicht verheiratet waren.

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Raetselflug 
Fragesteller
 06.05.2015, 20:20
@Aliha

Danke euch allen für eure Antworten.

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