Kirchliche Trauung katholisch und Konfessionslos beide schon verheiratet gewesen?
Hallo und Zwar haben wir folgende Frage. Mein Partner und ich wollen heiraten. Er gehört der Katholischen Kirche an und war schon verheiratet aber nur Standesamtlich. Ich Konfessionslos war auch schon verheiratet auch nur vor dem Standesamtlich aber mein Ex- Mann war auch katholisch. In beiden Fällen erkennt die katholische Kirche die Ehe doch nicht an da die Kirchliche Trauung gefehlt hat. Heißt das wir können beide noch kirchlich zusammen heiraten? Danke für eure hilfe
7 Antworten
Dein Zukünftiger ist katholisch und war schon einmal standesamtlich verheiratet. Diese Ehe war nach kath. Kirchenrecht ungültig geschlossen, aber nur dann, wenn dein Partner zur Zeit seiner ersten Ehe nicht aus der kath. Kirche ausgetreten war. Die standesamtliche Ehe zwischen Nichtkatholiken wird nämlich von der Kirche als gültig angesehen. Wenn er also immer Mitglied der kath. Kirche war, steht einer kirchlichen Trauung nichts im Wege.
Ebenso wäre deine erste Ehe mit einem Nichtkatholiken gültig, weil die kirchliche Trauung nur für Katholiken vorgeschrieben ist. Wenn dein Ex-Mann also zur Zeit der Eheschließung auf Grund eines Kirchenaustrittes nicht in der kath. Kirche war, dann würde seine Ehe mit dir als gültig gelten. Ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall war und dein Ex-Mann nicht aus der kath. Kirche ausgetreten war.
Wenn also dein Zukünftiger und dein Ex-Mann durchgehend der kath. Kirche angehört haben, ist eine kirchlich-kath. Trauung möglich und dann auch lebenslänglich gültig.
Ja, ihr könnt kirchlich heiraten, da ihr vorher lediglich standesamtlich verheiratet wart. Das allein ist für eine kirchliche Eheschließung nicht relevant.
Ja, einer kirchlichen Heirat steht in eurem Fall nichts entgegen.
ja das könnt Ihr. ;-)
die standesamtliche Eheschließung ist für die kath. Kirche unmaßgeblich
Die Gültigkeit einer unauflöslichen Ehe hängt nicht von einer Religionzugehörigkeit ab, sondern dem (öffentlich) erklärtem Willen, eine Ehe für das Leben einzugehen. Diese Absicht lag wohl bei beiden früheren Eheschließung vor - oder ? Davon geht die kath. Kirche erst mal bei allen vorherigen Ehen aus. Es bedarf eines glaubwürdigen Nachweises , daß eine solche Ehe garnicht beabsichtigt war.
Nein, in diesem Fall nicht, weil der zivile Ex-Mann der Fragestellerin katholisch war. Damit war er formpflichtig, und da er die Formpflicht nicht eingehalten hat, war die Ehe nichtig.
Ebenso beim künftlgen Ehemann.
Ironischerweise wär's anders, wenn der Exmann der Fragestellerin keiner Kirche angehört hätte. Dann müsste man erstmal prüfen, ob es sich um eine Ehe im christlichen Sinne handelte.
Super danke für die schnellen Antworten. Seine Ex- Frau war auch ohne Konfession.