Kinderpornografie oder nein?
Hey also ich bin 15 und mein Freund ist 18 und sein Handy wurde von der Polizei beschlagnahmt wegen btm Verdacht und er hat den pin nicht rausgerückt aber falls die das Handy aufbekommen sind da halt Viedios von mir und meinem Freund wo man alles also wir haben unsere eigenen filmchen gedreht und des war ja nicht gegen meinen Willen denkt ihr er könnte wegen diesen Viedios Probleme bekommen
2 Antworten
Ich nehme an, du warst zum Zeitpunkt der Herstellung dieser "Filmchen" mindestens 14 Jahre alt? Ansonsten könnte das in der Tat sehr unschön werden...
Sofern diese "Filmchen" als pornographisch einzustufen sind und die abgebildeten Personen 14 bis 18 Jahre alt sind, fallen sie grundsätzlich unter § 184c StGB (Jugendpornographie). Die Verbreitung und Veröffentlichung ist daher in jedem Fall strafbar.
Für Herstellung und Besitz gibt es in Absatz 4 eine Ausnahme für den persönlichen Gebrauch der Beteiligten:
Absatz 1 Nummer 3 [Herstellung], auch in Verbindung mit Absatz 5 [Versuch], und Absatz 3 [Besitz] sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
Da du > =14 Jahre alt bist (und hoffentlich zum Zeitpunkt der Filmchen auch warst), ist es keine Kinderpornographie, sondern Jugendpornographie. Solange diese nicht verbreitet wird und nachvollziehbar ist, dass es einvernehmlich ist, ist das OK.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html Absatz 4