Hallo zusammen,
Ich (m, 18) bin gerade etwas am Verzweifeln, da ich erfahren habe, dass das Zimmer meines festen Freundes (m, 22) heute von der Kriminalpolizei durchsucht worden ist. Sein Laptop und sein Handy wurden beschlagnahmt und zur Untersuchung mitgenommen.
Der Grund war, dass er in eine Cloud (Dropbox) auf seinem Handy an die 300 Bilder und Videos mit sexuellem Inhalten besitzt. Diese zeigen teilweise auch Minderjährige unter 14 Jahren beim Geschlechtsverkehr, Mastubieren etc. Mein Freund hat sich diese Fotos vor ca. 8 Jahren über diverse Plattformen zugeeignet, die er selber nicht mehr kennt und die teilweise auch nicht mehr existieren. Anscheinden haben andere User in Chat-Gruppen z.B. auf Kick etc. Links geschickt, mit denen man sich diese Videos und Bilder herunterladen konnte. Mein Freund selbst hat aber nie etwas geteilt. Er war zu diesem Zeitpunkt selbst ungefähr 13/14 Jahre alt und hat nicht wirklich über seine Tat nachgedacht. Er hat sich diese Dateien in diesem Alter runtergeladen und sie bis heute auf seinem Handy in Dropbox gespeichert. Die letzte Datei hat er wohl im Alter von 14 Jahren heruntergeladen.
Die Polizei beschuldigt ihn nun, vor ca. 1 Jahr eines der Videos geteilt zu haben. Mein Freund meinte, er könne das höchstens ausversehen getan haben, da er sich die Videos nur sehr selten angeschaut habe und noch nie bewusst etwas geteilt habe.
Außerdem meinte er, er habe sich nur diejenigen Inhalte angesehen, bei denen die Darsteller über 16 waren. Er hat nicht wirklich drüber nachgedacht eine Straftat zu begehen, da er die Videos ja schon seit dem Kindesalter besitzt und er sie nie geteilt hat (dachte er zumindest).
Jetzt frage ich mich, was da an Strafen auf ihn zukommen kann, wie die rechtliche Lage allgemein aussieht. Ist der Besitz diese Dateien strafbar, würde ihm vor Gericht geglaubt werden, dass er das Video nicht absichtlich geteilt hat, wenn es wirklich passiert ist. Und sollte er sich einen Anwalt holen (er ist leider nicht rechtschutzversichert) oder sich irgendwie auf das, was kommt (was auch immer das ist) vorbereiten. (Die Polizei meinte es dauert mindestens 3 Monate bis sie sich bei ihm melden, es kann aber auch mehr als ein Jahr dauern.)
Er ist wirklich ein guter Mensch und hat eine Freiheitsstrafe nicht verdient. Heutzutage ist Sexting schon im Jugendalter total normal, vor allem in der Schwulen Szene. Das senkt die Hemmschwelle und auch das Bewusstsein dafür, eine Straftat zu begehen. Natürlich hätte er die Videos trotzdem löschen müssen, jedoch hatte er nie böse Ansichten oder vor, diese zu verbreiten.
Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.
Vielen Dank im Vorraus
Es kommt nicht auf die Absicht, sondern auf den tatsächlichen Besitz an. Unbeabsichtigt ist höchstens strafmildernd.