Kindergeld bis zum Polizeistudium?

3 Antworten

Hey, ich nehme mal an, dass sich das Thema für dich bereits geklärt hat, mich hat das Thema allerdings bis heute auch beschäftigt und Zum Glück habe ich eine Lösung gefunden.

Kindergeld bekommt jede Person unter 25 die Ausbildungsinteressiert ist. Nicht Ausbildungssuchend. Das bedeutet, solange du dich beworben hast und diese Dokumente bei den zuständigen Behörden abgegeben hast, du auch Kindergeld bekommst. Rausfallen würdest du nur, wenn du gar nichts machst, also weder dich für Studien/Ausbildungsplätze bewirbst, noch ein FSJ/FÖJ bzw. BFD machst. Nur dann verlierst du den Anspruch auf Kindergeld.

Auch wichtig zu wissen ist, dass Kindergeld keine Sozialleistung ist (sondern eine steuerliche Ausgleichszahlung, die im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt ist.), also nicht von deinem, noch von dem Einkommen deiner Eltern abhängig sein darf. Du kannst also theoretisch Vollzeit arbeiten bis zu deinem Studium, bekommst aber weiterhin ganz regulär Kindergeld.

Solltest du jetzt eine gewisse Zeit nicht Ausbildungsinteressiert sein, weil du zum Beispiel noch nicht weißt was du nach der Schule machen möchtest aber schon mit dem Abi fertig bist bekommst du solange kein Kindergeld bis du einen Beweis erbringen kannst dass du wieder Ausbildungsinteressiert bist. (Beispielsweise eine Bewerbung für einen Studienplatz, ob angenommen oder abgelehnt ist vorerst egal) Solange du das nicht kannst, erlischt auch der Anspruch auf Kindergeld vorerst.

Du solltest dich sofort mit der Kindergeldkasse in Verbindung setzen. Es kann sein, dass du zu viele Stunden arbeitest. Spätestens dann, wenn du in der Ausbildung bist bekommst du wieder Kindergeld.

ja, du bist ja im Moment nicht Ausbildungsplatzsuchend oder gehst zur Schule. Damit bekommst du bis zum 1.7.22 kein Kindergeld.